Bologna-Prozess

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Als Bologna-Prozess wird eine Reform der Hochschulen bezeichnet, die eine europaweite Vereinheitlichung von Studiengängen und -abschlüssen erreichen soll. Der Begriff geht auf eine 1999 von 29 europäischen Bildungs- und Wissenschaftsministern im italienischen Bologna unterzeichnete politisch-programmatische Erklärung zurück.

Wesentliche Ziele und Elemente sind:

  • die Harmonisierung der akademischen Ausbildung durch ein zweistufiges System, typischerweise in der Form von Bachelor und Master,
  • die durchgängige Etablierung eines einheitlichen Bewertungssystems (European Credit Transfer System)
  • eine fortlaufende Qualitätssicherung im Hochschulbereich
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1 Kritik

In einigen Staaten wie Österreich kam es Anfang des 21. Jahrhunderts zu Protesten gegen diese Reform. Von Kritikern wird angemerkt, dass die europäische Ebene politisch instrumentalisiert wurde, um Reformziele, die man allein auf nationaler Ebene nicht habe realisieren können, zu verwirklichen. Die „Bildungsgipfel“ der 1990er Jahre in Deutschland hätten bereits eine Reihe von Reformvorschlägen und Erprobungsinitiativen, u. a. hinsichtlich Regelstudienzeiten, Berufsorientierung des Studiums und Senkung der Abbrecherquoten entwickelt, die sich aber als nicht bundesweit durchsetzbar erwiesen.[1] In einer empirisch-deskriptiven Studie von 2011 heißt es dazu: „In den dargestellten Untersuchungen wird evident, dass der Bologna-Prozess eine Art Katalysator-Funktion für Veränderungen übernimmt, die bereits seit längerer Zeit im Hochschulsystem virulent sind.“[2] Ein wesentliches Problem war und ist bis heute nicht nur die Anerkennung ausländischer Schul- und Studienabschlüsse, sondern auch die Vergleichbarkeit mit dem traditionellen Diplom und den Staatsprüfungen in vielen Fächern. Der deutsche Erziehungswissenschaftler Dieter Lenzen schrieb 2012 dazu:

„Im Kern der Umstellung des universitären Bildungssystems stand in den vergangenen zehn Jahren der Bachelor als ‚erster berufsqualifizierender Abschluss‘. Die aus der Bologna-Deklaration von 1998 übrigens nur hierzulande so erfolgte Ableitung einer unbedingten Forderung nach ‚Beschäftigungsfähigkeit‘ der Hochschulabsolventen hat eine fast vollständige Transformation des universitären Auftrags nach sich gezogen: weg von der ‚allgemeinen Menschenbildung durch Wissenschaft‘, hin zur Berufsausbildung.“[3]

Das einheitliche Bewertungssystem widerspricht der Praxis in Deutschland, wo es in den meisten Bundesländern - im Gegensatz etwa zu Frankreich - kein Zentralabitur gibt, so dass schon das Abitur als Hochschulzugangsberechtigung nicht überall gleichwertig ist. Obwohl der deutsche Wissenschaftsrat als nachdrücklicher Befürworter des Bologna-Reformprogramms auftritt,[4] konnte er bis 2012 eine Qualitätssteigerung in der Hochschullehre mit Hilfe der Programmakkreditierungen kaum feststellen.[5]

2 Siehe auch

3 Literatur

4 Einzelnachweise

  1. Hochspringen Maeße 2010, S. 20
  2. Hochspringen Sigrun Nickel (Hrsg.): Der Bologna-Prozess aus Sicht der Hochschulforschung. Analysen und Impulse für die Praxis., Gütersloh 2011, S. 16; (PDF; 4,1 MB)
  3. Hochspringen : Hochschulstudium: Humboldt aufpoliert – Kann ein Studium Bildung und Ausbildung zugleich sein? Ja!, in: Die Zeit, 16. März 2012.
  4. Hochspringen Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium vom 4. Juli 2008, S. 14 (PDF; 389 kB).
  5. Hochspringen Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung vom 25. Mai 2012 (PDF; 581 kB). Online auf wissenschaftsrat.de. S. 53.

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