Berliner Modell (Recht)

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Das Berliner Modell (auch Berliner Räumung genannt) ist eine Methode zur Kostensenkung bei der Zwangsräumung einer Wohnung. Dabei werden der Hausrat und das Inventar zunächst nicht abtransportiert, sondern nur das Schloss ausgewechselt. Seit 2013 ist das Berliner Modell ist in vereinfachter Form als beschränkter Vollstreckungsauftrag über § 885a ZPO in ganz Deutschland als Ausübung des Vermieterpfandrechts gemäß § 562 BGB möglich.

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1 Hintergrund

Der Name „Berliner Modell“ stammt von zahlreichen Streitfällen und Rechtsprechungen aus der Stadt Berlin. Dort war die Anwendung aufgrund der besonderen Struktur, welche durch teilweise finanzschwache Bürger und zeitweise großen Wohnungsleerstand geprägt war, besonders verbreitet. Für diesen Problemkreis bot sich die Methode an, da das Problem bei der Unterscheidung in:

  • nicht der Pfändung unterliegenden Gegenständen
  • und der Verwertung der gepfändeten Gegenstände

liegt. Bei einer Räumung durch den Vermieter (§ 1215, § 1257 BGB) macht sich dieser bei Verlust des Inventars möglicherweise schadensersatzpflichtig.[1] Zudem kann der Mieter das Pfandrecht bestreiten und Herausgabe verlangen. Die Situation stellt sich bei typischen Mietnomaden jedoch anders dar.

2 Kosten

Die Kosten einer Zwangsräumung wie Transport bzw. Entsorgung des Mobiliars, Anwaltskosten, die Gebühren des Gerichtsvollziehers und des Amtsgerichts sind zunächst vom Gläubiger vorzuschießen, fallen letztlich aber dem Schuldner zur Last (§ 788 ZPO). Auf der anderen Seite können aber Mietausfall und die Verwertbarkeit der Wohnung kostenträchtig für den Vermieter werden.

3 Vergleich zu Wikipedia




4 Einzelnachweise

  1. Entscheidung des Landgerichts Lübeck, siehe NJW-RR 2010, 810.
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