Banntag
Der Banntag ist ein Brauchtum in vielen Gemeinden des schweizerischen Kantons Baselland und in einigen des Kanton Solothurn (Region *Schwarzbubenland") und des Kanton Zürich. An Auffahrt oder einem anderen bestimmten Tag des Monates Mai umschreiten die Bürgerinnen und Bürger (lange Zeit durften nur die Männer daran teilhaben) einer Gemeinde in Rotten aufgeteilt einen Teil der Gemeindegrenze. Akustisch werden diese von Trommel- und Pfeiferklängen sowie vom Knallen aus Vorderladern und Guidenpistolen begleitet. Ursprünglich war es Bürgerpflicht, regelmässig zu kontrollieren, ob die Grenzsteine nicht mutwillig durch die Nachbarn verschoben wurden. Mit der Einführung der modernen Vermessung verlor dieser Brauch an Bedeutung und ging mancherorts verloren. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde er dann in vielen Gemeinden wiederentdeckt und meist zu einem Volksfest umgestaltet. Die urtümlichste Form des Banntags findet sich in Liestal, der einzigen Gemeinde, in welcher der Banntag kommunaler Feiertag ist und eine der wenigen Gemeinden, in denen am Banntag noch geschossen wird; die Teilnahme ist im Übrigen den Männern vorbehalten.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Weblinks
2 Init
Benutzer:Lusbueb, wikibay
3 Init-Quelle
Dieser Artikel entstammt aus der ehemaligen Enzyklopädie WikiBay. Die Seite leitet zwischendurch auf NewsPush um. Mittlerweile steht sie zum Verkauf oder wurde verkauft.
- Die ursprüngliche Quelle bei WikiBay lautete: http://wikibay.org/Banntag (Banntag)
- Die ursprünglichen Autoren können der Versionsgeschichte entnommen werden. (Autorenliste)
- Der Artikel wurde unter: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported veröffentlicht.
4 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.