Bürgerprivatversicherung

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Das Konzept der Bürgerprivatversicherung ist ein Reformmodell für das deutsche Krankenversicherungsystem, welches an der der Universität zu Köln unter der Leitung von Johann Eekhoff entwickelt wurde.

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1 Kritik am bestehenden Krankenversicherungssystem

Das bestehende System der Gesetzliche Krankenversicherung wird insbesondere unter Gerechtigkeitsaspekten kritisiert. Die lohnbezogene Beitragserhebung bezieht sich lediglich auf Lohneinkommen, während andere Einkommensarten wie Kapitaleinkommen oder Einkommen aus Vermietung und Verpachtung unberücksichtigt bleiben. Dies ließe sich auch durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage um diese Einkommensarten nicht beseitigen, da die verfassungsrechtlich erforderliche Beitragsbemessungsgrenze das maximal zu berücksichtigende Einkommen deckelt. Damit zahlt z.B. eine Person mit einem Einkommen von 45.000 € absolut genauso viel wie eine Person mit einem Einkommen von 90.000 €, so dass de facto nicht von einkommensstarken zu einkommenschwachen Personen umverteilt wird. Daher plädieren die Autoren für eine Verlagerung der Umverteilung ins Steuersystem, wo das gesamte Einkommen als Grundlage für Umverteilung herangezogen wird.

Des Weiteren zeichnet sich die GKV durch einen unzureichenden Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt aus. Durch die Vermischung des Versicherungs- und des Umverteilungsziels können wettbewerbliche Strukturen nur durch einen staatlichen Ausgleich der Risiken, den sogenannten Risikostrukturausgleich, erzeugt werden. Darüber hinaus erzeugt das umlagefinanzierte System angesichts des dempgraphischen Wandels eine massive implizite Verschuldung, da keine Rückstellungen für die, aufgrund des steigenden Verhätlnisses von Leistungsempfängern zur Beitragszahlern, zukünftig entstehenden Kostensteigerungen gebildet werden.

Am bestehende System der Privaten Krankenversicherung wird insbesondere der fehelende Wettbewerb um Bestandsversicherte kritisiert, welcher auf die fehelnde Übertragbarkeit von Altersrückstellungen zurückgeht.

2 Übertragung Individueller Altersrückstellungen

Das Konzept der Bürgerprivatversicherung sieht eine Überführung des Systems der GKV und der PKV in ein einheitliches, privates und kapitalgedecktes Versicherungssystem vor. Eine allgemeine Versicherungspflicht sowie ein staatlich definierter Mindestleistungskatalog verhindern Nicht- und Unterversicherung. Die Prämien der privaten Versicherungsverträge sind risikoäquivalent, allerdings werden im Gegensatz zum bestehenden PKV-System individuellen Altersrückstellungen übertragen, so dass ein Wettbewerb auch um Bestandsversicherte ermöglicht wird. Ein Versicherter mit schlechtem Risiko (z.B. mit Vorerkrankungen) zahlt somit bei einem Wechsel zu einer gleich effizienten Versicherung keine höhere Prämie, weil die abgebende der aufnehmenden Versicherung für die Übernahme des Versicherungsverhältnisses (inklusive der zukünftig anfallenden Kosten) eine entsprechend hohe Prämie mitgeben muss. Geht man von einem Beginn des Versicherungsverhältnisses vor der Geburt aus, also bevor Risikounterschiede bekannt sind, so zahlen effektiv alle Versicherten einer Kohorte die selben Prämie, zumindest solange alle Versicherungen gleich effizient sind. Während beim Konzept der Kopfpauschale Wettbewerb ohne Risikoselektion nur mithilfe eines staaltichen Risikostrukturausgleichs erreicht werden kann, wird durch die Übertragung von individuellen Altersrückstellungen Wettbewerb ohne staatliche Risikoausgleich gewährleistet.

3 Umstellung von Umlagefinanzierung auf Kapitaldeckung

Die Autoren des Konzepts der Bürgerprivatversicherung bezweifeln die weit verbreitete These, eine Umstellung von einen umlagefinanzierten zu einem kapitalgedeckten System sei angesichts einer Doppelbelastung für die Umstellungsgeneration nicht möglich. Nimmt der Staat in Form eines Sondervermögens die für Bestandsversicherten fehlenden Altersrückstellungen auf dem Kapitalmarkt auf, so entsteht eine Verschuldung, welche exakt dem Betrag der ohnehin im bestenden System anfallenden impliziten Verschuldung entspricht. Mit Hilfe einer Versicherungssteuer kann man die Umstellungsgeneration gegenüber dem Status Quo gleich stellen, indem man einen Teil der durch die Anlage der Altersrückstellungen entstehenden Zinsen abschöpft, so dass die explizite Verschuldung genauso schnell wächsts wie die implizite Verschuldung in der derzeitigen GKV. Eine parteto-neutrale Umstellung ist somit grundsätzlich möglich. Allerdings wird bezweifelt, dass eine weitere Lastenverschiebung auf zukünftige Generationen mit dem Prinzip der Generationengerechtigkeit vereinbar ist.

4 Umverteilung im Steuersystem

Angesichts der ineffizienten Umverteilung im bestehenden System, plädieren die Autoren für eine Verlagerung umverteilender Elemente ins Steuersystem, in dem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundlage für Umverteilung besser erfasst wird. Um die Einhaltung der Versicherungspflicht für alle Bürger zu ermöglichen, sieht das Konzept steuerfinanzierte Zuschüsse für einkommensschwache Personen vor.

5 Kritik

Das Konzept der Bürgerprivatversicherung sieht eine Privatisierung des Krankenversicherungssystems vor. Kritikern geht die Privatisierung von zur öffentlichen Daseinsvorsorge gezählten Bereichen zu weit. Die vorgeschlagene Beseitigung von Umverteilungselemente erfordert deutlich mehr Umverteilung im Einkommenssteuersystem, zumindest wenn man die Einkommensungleichheit nicht steigern will. Das Konzept sieht allerdings keine Vorschläge vor, wie dies z.B. mit der Einkommenssteuer erreicht werden soll.

6 Literatur

  • Johan Eekhoff, Vera Bünnagel, Susanna Kochskämper, Kai Menzel: Bürgerprivatversicherung. Mohr Siebeck, 2008, ISBN 3-16-149636-1.

7 Weblinks



8 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Ljm angelegt am 07.06.2010 um 21:13,
Alle Autoren: Roterraecher, WIKIdesigner, Crazy1880, RonMeier, Andy king50, Woehlecke, Ottomanisch, Ljm


9 Andere Lexika

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