Kapitaldeckungsverfahren

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Das Kapitaldeckungsverfahren (auch: Kapitaldeckungsprinzip) ist ein Kalkulations- und Finanzierungsverfahren in der Versicherungswirtschaft. Dabei werden die Beiträge der Versicherten überwiegend am Kapitalmarkt angelegt. Für jeden einzelnen Versicherten wird ein Deckungskapital gebildet, das die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Das Gegenteil ist das Umlageverfahren, meist werden jedoch Mischformen verwendet.[1] Das Kapitaldeckungsverfahren hat sich insbesondere bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen bewährt.

1 Literatur

2 Einzelnachweise

  1. Matthias Graf von der Schulenburg: Versicherungsökonomik: Ein Leitfaden für Studium und Praxis. Verlag Versicherungswirtschaft, 2004, ISBN 3-89952-122-6, S. 374, 375.

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