Umlageverfahren

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Das Umlageverfahren ist ein Kalkulations- und Finanzierungsverfahren in der Versicherungswirtschaft. Dabei werden die Beiträge der Versicherten für die zu zahlenden Leistungen verwendet. Das Gegenteil ist das Kapitaldeckungsverfahren, oft werden jedoch Mischformen verwendet.[1] Das Umlageverfahren hat sich insbesondere bei Risikoversicherungen bewährt. Mit der Rentenreform 1957 wurde das Umlageverfahren in der Bundesrepublik Deutschland auch für die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Matthias Graf von der Schulenburg: Versicherungsökonomik: Ein Leitfaden für Studium und Praxis. Verlag Versicherungswirtschaft, 2004, ISBN 3-89952-122-6, S. 374, 375.

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