Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (Abkürzung: AMNOG) ist ein deutsches Bundesgesetz, welches den Arzneimittelmarkt ab 2011 neu reguliert. Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesgesundheitsministers Philipp Rösler (FDP) zurück.
Inhaltsverzeichnis
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1 Wesen des neuen Gesetzes
Der Arzneimittelvertrieb über Apotheken wird stark reguliert. Es dürfen keine bestimmten Arzneimittel eines Herstellers mehr verschrieben, sondern es soll möglichst das preisgünstigste Produkt des gewünschten Wirkstoffes abgegeben werden. Andernfalls muss ein Nachweis über den sogenannten Zusatznutzen des teureren Medikaments vorliegen. Dies soll sich auf die Preise auswirken und zu Kostensenkungen bei den Krankenversicherungen führen.
2 Inkrafttreten
Das Gesetz ist nach Zustimmung des Bundesrats am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es änderte vor allem das Sozialgesetzbuch (Fünftes Buch), das Arzneimittelgesetz sowie weitere Gesetze. Es ist kein eigenes Gesetz, sondern ein sogenanntes Artikelgesetz.
3 Kritik
Kritik an den neuen Regelungen kommt hauptsächlich von der Pharmaindustrie.[1]
4 Weblinks
- Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ): Die wichtigsten Regelungen des AMNOG. In: DAZ 2010, Nr. 46, S. 18, 18. November 2010 (Archivversion vom 11. Dezember 2016)
- Text der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
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