Überschuldung
Überschuldung liegt vor, wenn aus dem Einkommen und Vermögen (Wirtschaft) eines Schuldners dessen bestehende Zahlungsverpflichtungen auf absehbare Zeit nicht mehr gedeckt werden können. Arbeitslosigkeit ist ein häufiger Grund für eine Überschuldung. Der naheliegende Versuch, die Bezahlung der Schulden durch Verhandlung zu regeln, ist insbesondere bei Privatpersonen im Fall einer Überschuldung oft nicht mehr erfolgreich,[1] so dass es zu einer Insolvenz kommt. Bei Wirtschaftsunternehmen ist der Geschäftsführer verpflichtet, bei drohender Überschuldung rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Anderenfalls spricht man von einer Insolvenzverschleppung. Bei Vereinen ist der Vorstand bzw. der Kassenwart bzw. Schatzmeister in der Pflicht.
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2 Einzelnachweise
- ↑ Klaus Steffen, Philipp Steffen, Catharina Eich: Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis; 1. Auflage, Merkur Verlag, Rinteln 1975; mehrere Auflagen, mit Deutscher Anwalt Verlag, 23. Auflage 2018, Seite 525
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