Zentraldienststelle T4

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Zentraldienststelle T4 war die Bezeichnung einer Tarnorganisation zur Durchführung der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus. Sie wurde aus der Kanzlei des Führers (KdF) gesteuert und umfasste auch Bereiche und Mitarbeiter, die außerhalb der KdF tätig waren. Ihren Hauptsitz hatte sie ab 1940 in der Berliner Tiergartenstraße Nummer 4. Die in sechs Abteilungen gegliederte Organisation trat nach außen in Form von vier verschiedenen Scheinfirmen auf. Aufgabe war vor allem die Organisation und Durchführung der NS-Euthanasie bzw. der Aktion T4. Geschäftsführer war zunächst Gerhard Bohne, ab Januar 1941 der Jurist Dietrich Allers.[1]

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Darstellung nach der Begründung des Urteils des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 20. Dezember 1968 in der Strafsache gegen Allers und Vorberg

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