Weißer Jahrgang
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Weißer Jahrgang ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Geburtsjahrgang von Männern, der wegen nicht bestehender Wehrpflicht keinen Wehrdienst geleistet hat. Dies galt insbesondere nach Verabschiedung der Wehrverfassung und des Soldatengesetzes im März 1956:[1] Demnach erfolgte die erste gesetzmäßige Einberufung zur Bundeswehr am 1. April 1957 für Wehrpflichtige, die nach dem 30. Juni 1937 geboren worden waren.[2] Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 31. Dezember 1926 und vor dem 1. Juli 1937 geboren worden waren („weiße Dekade“), wurden nicht eingezogen, denn diese Männer galten für den Militärdienst mit 21 bis 30 Jahren bereits als zu alt. Eine ähnliche Regelung galt in Österreich für die Geburtsjahrgäng 1928-1936.
Einzelnachweise
- ↑ Ja zur Wehrverfassung und zum Soldatengesetz. bundestag.de, Webarchiv 2016, abgerufen am 4. August 2022.
- ↑ Norbert Seitz: Bundeswehr: Zehn Jahre nach dem Aussetzen der Wehrpflicht. Deutschlandfunk, 23. März 2021.
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