Vorsorgevollmacht

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht erteilt nach deutschem Recht eine natürliche Person einer anderen Person die umfassende Vollmacht, in bestimmten Fällen alle Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Begriff Generalvollmacht (englisch general power of attorney, französisch procuration pour l'assemblée générale, schwedisch Generalfullmakt) stammt ursprünglich aus der Wirtschaft und bezeichnet die Erteilung von Vertretungsmacht für alle Geschäfte, bei denen eine Stellvertretung erlaubt ist; üblich ist dort jedoch eher der Begriff Prokura, da die Generalvollmacht dem deutschen Handelsgesetzbuch unbekannt ist.

Der Begriff Vorsorgevollmacht ist entstanden, weil sich die meisten Fälle dieser Art auf ältere Menschen bezieht, die zum Beispiel für eine oder mehrere Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis im Hinblick auf eine spätere Erkrankung oder eine andere Beeinträchtigung eine Vollmacht ausstellen. Grundsätzlich ist eine solche Vollmacht nicht begrenzt und gilt somit auch über den Tod hinaus. Um bestimmten Zweifelsfällen vorzubeugen, sollte dies jedoch in der jeweiligen Vollmacht ausdrücklich festgelegt werden. Ein Vorteil der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass der Bevollmächtigte, der Kenntnis von der Vollmacht hat, sofort nach Kenntnis von der Notsituation handeln kann und nicht erst wie bei der Betreuung eine gerichtliche Bestellung erfolgen muss.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika




Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway