Volksbank

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Slogan Weniger ist mehr.
Beschreibung Kurzartikel auf PlusPedia
Weiterführende Infos Bundesverband der Volksbanken


Volksbanken sind Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) mit den Grundsätzen Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Im Vordergrund steht nicht die Gewinnerzielung als Selbstzweck, sondern die gesetzliche Pflicht der Mitgliederförderung gemäß § 1 Genossenschaftsgesetz. Jedes Mitglied hat als Anteilseigner eine Stimme und kann von daher die Geschäftspolitik und Personalentscheidungen (Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand) mitgestalten.

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