Verschlechterungsverbot

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Verschlechterungsverbot ist die gesetzliche Untersagung einer Schlechterstellung, Verschlechterung oder Verböserung (lateinisch reformatio in peius) zum Beispiel bei einem Gerichtsurteil.

1 Rechtslage in Deutschland

Im Zivilprozess ist die Schlechterstellung nur zulässig, soweit die andere Partei ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt hat.

Im Strafprozess gilt dies gleichermaßen bis auf folgende prozessuale Situationen:

  1. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Rechtsmittelantrag zu Gunsten des Angeklagten stellt, ist eine Verschlechterung unzulässig.
  2. Der Täter erhebt Einspruch bei einem Strafbefehl, beschränkt sich dabei gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes, und das Gericht entscheidet über diesen Einspruch im Beschlusswege (ohne mündliche Verhandlung) - also im schriftlichen Verfahren.

Auch im Steuerrecht besteht meist ein Verschlechterungsverbot.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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