Verschlechterungsverbot
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Verschlechterungsverbot ist die gesetzliche Untersagung einer Schlechterstellung, Verschlechterung oder Verböserung (lateinisch reformatio in peius) zum Beispiel bei einem Gerichtsurteil.
1 Rechtslage in Deutschland
Im Zivilprozess ist die Schlechterstellung nur zulässig, soweit die andere Partei ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt hat.
Im Strafprozess gilt dies gleichermaßen bis auf folgende prozessuale Situationen:
- Wenn die Staatsanwaltschaft einen Rechtsmittelantrag zu Gunsten des Angeklagten stellt, ist eine Verschlechterung unzulässig.
- Der Täter erhebt Einspruch bei einem Strafbefehl, beschränkt sich dabei gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes, und das Gericht entscheidet über diesen Einspruch im Beschlusswege (ohne mündliche Verhandlung) - also im schriftlichen Verfahren.
Auch im Steuerrecht besteht meist ein Verschlechterungsverbot.
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