Völkerrechtssubjekt

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Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten.[1]

Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:[2]

Das Völkerrecht kennt nur gleichberechtigte Subjekte, unabhängig von ihrer Größe oder der Anzahl der durch sie vertretenen Personen. Es gibt keine übergeordnete völkerrechtliche Autorität. San Marino und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum Beispiel stehen sich also als gleichberechtigte Subjekte gegenüber. De-facto-Regime können als partielle Völkerrechtssubjekte anerkannt werden, ähnlich wie eine Internationale Organisation. „Partiell“ bedeutet, dass ein De-facto-Regime nicht in vollem Umfang an den Rechten und Pflichten des Völkerrechts teilhat. Das Recht auf Verteidigung wird allerdings eingeschlossen, auch die Verantwortlichkeit für eventuelle Völkerrechtsbrüche.[3] Ein De-facto-Regime, das die vollen völkerrechtlichen Merkmale eines Staates erfüllt, wird dadurch zum Völkerrechtssubjekt im umfassenden Sinn.[4]

1 Literatur

  • Hermann Mosler: Die Erweiterung des Kreises der Völkerrechtssubjekte. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 22 (1962), S. 1–48 (PDF).
  • Andreas Zimmermann: Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge. Zugleich ein Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen völkerrechtlicher Kodifikation. In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 141. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Springer, 2000, ISBN 3-540-66140-9.
  • Knut Ipsen (Hrsg.): Völkerrecht. 6. Auflage, C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-57294-4.

2 Vergleich zu Wikipedia




3 Einzelnachweise

  1. Alfred Verdross/Bruno Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 1984, § 375.
  2. Kay Hailbronner, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 2004, 3. Abschn., Rn. 7 ff., 39 ff.
  3. Michael Staack (Hrsg.), Einführung in die Internationale Politik: Studienbuch, 5. Aufl., Oldenbourg, München 2012, S. 570 f., 590.
  4. Karl Doehring, Völkerrecht, 2., neubearbeitete Auflage, C.F. Müller, Heidelberg 2004, Rn. 261 f.
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