Undemokratisches Klassenwahlrecht in der EU
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Es gibt ein undemokratisches Klassenwahlrecht in der EU. [1]
1 Thesen
- Normalerweise gilt bei Wahlen der demokratische Grundsatz One Man - One Vote.
- Bei den Wahlen zum EU-Parlament ist das aber nicht so.
- Die Wähler jedes EU-Mitgliedstaates dürfen nur über einen festgelegten Anteil der Parlamentarier bestimmen, der allerdings nicht dem Anteil an der Gesamtwählerschaft der EU entspricht, sondern politisch und willkürlich festgesetzt ist.
- Wähler in kleineren EU-Mitgliedsstaaten sind über- und die in größeren Ländern unterrepräsentiert. Je bevölkerungsreicher der EU-Mitgliedsstaat ist, dem ein Wähler angehört, desto geringer sein Gewicht bei den Wahlen zum Europaparlament.
- Analog auf Deutschland übertragen wäre das so, als ob bsp. eine Wählerstimme in Dortmund (rund 590.000) Einwohner drei- oder viermal so viel zählen würde wie bsp. eine Wählerstimme in München (1,3 Millionen).
- De facto bestehen 28 Klassenwahlrechte (pro Mitglied eines). Dies ist genauso ungerecht und undemokratisch wie das preußische Dreiklassenwahlrecht.
- Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz bei Wahlen.
- Somit ist das EU-Paarlament demokratisch nicht wirklich legitimiert, seine Entscheidungen sind nicht gültig und müssen weder von den Mitgliedsländern noch den EU-Bürgern befolgt werden.
2 Gegenthesen
- Tatsächlich hat jeder Wähler nur eine Stimme.
- Der Vergleich mit dem Klassenwahlrecht ist zwar möglich, sei hier aber nicht entscheidend.
- Innerhalb eines Mitgliedsstaates sei die Wahl durchaus gerecht.
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