Tatort
Der Tatort ist in der Kriminalistik der Ort, an welchem eine Straftat begangen wurde. Dabei spielt der Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Täters zunächst keine Rolle. Für die Ermittlung und Dokumentation ist der Tatort ein wichtiger Standort, weil hier oft die meisten Spuren zu finden sind. Je nach Rechtssystem der einzelnen Staaten kann ein Strafprozess in dem Staat durchgeführt werden, in dessen Hoheitsgebiet die Tat begangen wurde oder dessen Staatsangehörigkeit der Täter besitzt. In Deutschland ist rechtliche Grundlage für die örtliche Zuständigkeit der ermittelnden Polizei und Staatsanwaltschaft der § 143 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Im Rahmen der Ermittlungen ist die örtliche Polizei gemäß § 163 StPO für die Dokumentation der Tat und die weitere Verfolgung zuständig. Im Einzelfall gelten die Polizeigesetze der Bundesländer. Ausnahmen sind zum Beispiel Terrorismus und Spionage. Gleichwohl kann eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle, manchmal auch gleich vor Ort erhoben werden. Letzter Fall trifft insbesondere beim Einsatz der Polizei zu, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. Bei der Internetkriminalität ist der Tatort oft ein Hauptproblem, weil dieser sich meist in einem anderen Staat befindet.[1]
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Helmut Satzger: Internationales und Europäisches Strafrecht, 2. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2008, Seite 60
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.