Sprengstoff selberbauen
Sprengstoff Selberbauen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. So sind Privatpersonen zum Erwerb von Schwarzpulver nur berechtigt, sofern sie über eine entsprechende Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz[1] verfügen. In der Regel wird auch der Kauf entsprechender Zutaten heutzutage kontrolliert.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Einzelfälle
Es kommt immer wieder vor, dass Personen mit entsprechenden Kenntnissen aus der Chemie selber Feuerwerk basteln oder Sprengstoff herstellen. Dabei kann es durch Unachtsamkeit zu schweren Verletzungen, teilweise mit Todesfolge kommen.
Im August 2007 entdeckte die Polizei durch Zufall bei einer Durchsuchung in einer anderen Sache in einem Einfamilienhauses in Rotthalmünster bei Passau eine verhältnismäßig kleine Menge Sprengstoff. Die Kriminalpolizei kam wegen Hakenkreuz-Schmierereien auf die Spur des jungen Bombenbauers. Der Schüler soll mit zwei Freunden das Wehr eines Baches mit Nazisprüchen verschandelt haben. Zudem soll der Bombenbastler im Juli während eines Zeltlagers den Notruf angerufen und "Sieg heil, NSDAP" gegrölt haben. Die Fahnder schließen aber einen politischen Hintergrund des Sprengstoff-Fundes aus. Sie gehen nicht davon aus, dass der Junge zur rechten Szene gehört.
Der Schüler war bei der Durchsuchung selbst nicht zu Hause. Da er mit seiner Großmutter auf Gran Canaria im Urlaub war, konnte er zunächst nur telefonisch befragt werden. Er gab an, dass er vor einigen Monaten auch ein kleines Fläschchen mit dem Sprengstoff in einen Bach geworfen hatte. Trotz einer umfangreichen Suche konnte die Polizei diese Flasche nicht finden. Mit dem Sprengstoff wollte der Jugendliche angeblich einen Laternenmast zerstören. In einem Glaskolben waren 300 Gramm Hexamethylentriperoxiddiamin (HMTD) enthalten. Der Junge hatte das Gemisch im Kinderzimmer hergestellt und danach in einem Holzschuppen im Garten versteckt.[2]
Die Anleitung dazu hatte der 13-Jährige offenbar im Internet gefunden.[3]
Getrocknetes Hexamethylentriperoxiddiamin ist ein äußerst wirkungsvoller Initialsprengstoff. Die Substanz HMTD kann mit Hilfe von Einzelstoffen wie reine Zitronensäure, Wasserstoffperoxid und Hexamin hergestellt werden, die zum Teil in Geschäften, Drogerien und Apotheken frei verkäuflich sind. Der Sprengstoff ist äußerst instabil. Ein Funke, heißes Wasser oder Sonnenlicht hätten zur Explosion führen können.
2 Rechtshinweis
HMTD unterliegt dem Sprengstoffrecht, insbesondere der Erlaubnispflicht nach § 7 und § 27 Sprengstoffgesetz. Es gibt nur Ausnahmen für Forschung und Lehre nach der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, was hier aber offensichtlich nicht der Fall ist. Zu prüfen wäre in diesem Falle auch, wie eine minderjährige Person (unter 18 Jahren) in den Besitz der einzelnen Substanzen kommen konnte.
Bei einer Detonation wäre die Menge nach Einschätzung des Landeskriminalamtes ausreichend gewesen, um Menschen schwer zu verletzen und Wohnhäuser zu beschädigen. Es mussten zehn Wohnhäuser in der Nähe vorübergehend evakuiert werden, bis der Kampfmittelräumdienst den Sprengstoff gesichert hatte. Wegen der Gefährlichkeit und der Instabilität des Materials wurde es vor Ort auf einer Wiese gesprengt.
3 Einzelnachweise
- ↑ siehe § 7 oder § 27 SprengG
- ↑ 13-Jähriger bastelt hochexplosiven Sprengstoff auf Welt.de
- ↑ die Wikipedia enthält einige Informationen dazu
4 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Sprengstoff selberbauen) vermutlich nicht.
---
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.