Autonome Gemeinschaften Spaniens
Die autonomen Gemeinschaften Spaniens (spanisch: Comunidades Autónomas, kurz CC.AA.) sind Gebietskörperschaften, die im Rahmen der spanischen Verfassung durch Autonomiestatute mit bestimmten Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollzug ausgestattet wurden. Das Maß der jeweils eingeräumten Autonomie variiert von Gemeinschaft zu Gemeinschaft.
Spanien besteht insgesamt aus 17 autonomen Gemeinschaften. Sieben der autonomen Regionen bestehen aus einer Provinz, die übrigen aus mehreren Provinzen. Dazu kommen noch die beiden autonomen Städte (ciudades autónomas) Ceuta und Melilla.
Die Autonomen Regionen sind vergleichbar etwa mit den deutschen Bundesländern, wenngleich die Kompetenzen der Autonomen Regionen je nach Region unterschiedlich ausgeprägt sind.
1 Die 17 autonomen Regionen
(deutsche Schreibweise in Klammern, sofern abweichend)
- Andalucía - (Andalusien)
- Aragón - (Aragonien)
- Asturías - (Asturien)
- Islas Baleares - (Balearen)
- Cantabria - (Kantabrien)
- Castilla y León - (Kastilien-Leon)
- Castilla-La Mancha - (Kastilien-La Mancha)
- Extremadura
- Galicia - Galicien
- La Rioja
- Islas Canarías - (Kanarische Inseln)
- Cataluña - (Katalonien), katalanisch: Catalunya
- Comunidad de Madrid (Autonome Gemeinschaft Madrid)
- Murcia
- Navarra
- Pais Vasco - (Baskenland), baskisch: Euskadi
- Valencianische Gemeinschaft
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