Selbstwählferndienst
Selbstwählferndienst (kurz SWFD) war eine Bezeichnung der Deutschen Bundespost für das selbständige Herstellen von Telefonverbindungen durch den Anrufer zu Zielen außerhalb des eigenen Ortsnetzes. Der Begriff ist seit der Digitalisierung des Telefonnetzes in den 1980er Jahren, also mit Einführung des ISDN, nicht mehr üblich.
Inhaltsverzeichnis
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1 Geschichte
Die ersten Fernsprechvermittlungstellen waren reine Handvermittlungen. Bei der Herstellung eines Gespräches musste ein Telefonist zunächst die Verbindung durch Einstecken der Kabel herstellen. Die zunehmende Zahl der Nutzer und das immer weiter steigende Gesprächsaufkommen erforderte eine Automatisierung des Vermittlungsvorgangs, was schrittweise erfolgte. Es begann damit, dass der Anrufer die Rufnummer selbst wählen kann.[1][2] Ab 1908 wurde der Selbstwähldienst zunächst im Ortsnetzverkehr einzelner Städte realisiert.[3] Bereits 1923 gab es Bestrebungen, den Selbstwählverkehr auch für Ferngespräche einzusetzen. Die damalige Technik im Telefonnetz erlaubte es aber nur, Ferngespräche bis zu einer Reichweite von höchstens 100 km zu führen. Der Zweite Weltkrieg trieb die technische Entwicklung voran. Doch erst mit der Entwicklung des EMD-Wählers wurde es möglich, für jeden Fernsprechteilnehmer innerhalb Deutschlands die Selbstwahl einzurichten. Vor Einführung des Selbstwählferndienstes wurden Ferngespräche auch nur mittels Handvermittlung hergestellt.[1]
1955 beschloss die Deutsche Bundespost, in Zukunft nur noch den EMD-Wähler einzusetzen, um so auch zu einer einheitlichen Technik zu gelangen. In den Folgejahren wurden die Fernsprechvermittlungstellen umgerüstet, und es wurden zum Teil ganz neue gebaut, zum Beispiel auch im ländlichen Raum.[4] Der Selbstwählferndienst bot ab 1972 in Westdeutschland flächendeckend die automatische Herstellung von Gesprächsverbindungen im Fernverkehr. Mit Einführung des SWFD konnten Teilnehmer Verbindungen zu Teilnehmern, die sich in anderen Ortsnetzen befinden, durch das Impulswahlverfahren der aus Ortsnetzkennzahl und Teilnehmernummer bestehenden Rufnummer selbst anwählen.[5]
2 Netzaufbau
Für den Selbstwählferndienst wurde das Telefonnetz mit dem hierarchischen Netzaufbau der Vermittlungstellen in Zentralvermittlungsstellen (ZVSt), Hauptvermittlungsstellen (HVSt) und Knotenvermittlungsstellen (KVSt) gegliedert.[6] Jede Vermittlungsstelle war der Telefonverkehrsknotenpunkt ihres Bereichs. Zwischen den Zentralvermittlungsstellen bestand eine vollständige Topologie in Form eines Maschennetzes, d. h. jede der acht ZVSt war mit jeder anderen durch Fernleitungen verbunden. Die Zentralvermittlungsstelle wurde durch die erste Ziffer der Rufnummer identifiziert (z. B. 6 für den Zentralvermittlungsbereich Frankfurt am Main). Die ZVSt-Bereiche waren in meistens zehn HVSt-Bereiche unterteilt. Die ersten beiden Rufnummernziffern identifizierten die Hauptvermittlungsstelle (z. B. 63 für den Hauptvermittlungsbereich Kaiserslautern), die sternförmig an die zuständigen ZVSt angeschlossen waren. Jede HVSt war ebenso der Knotenpunkt für die sternförmig an sie angeschlossenen Knotenvermittlungsstellen und diese wiederum der Knotenpunkt für die Endvermittlungsstellen (Ortsvermittlungsstellen), an welche die Teilnehmerendgeräte angeschlossen waren.[1]
3 Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Heinz Körber: Grundlagen für Fernmeldetechniker, Fachbuchverlag Dr. Pfanneberg & Co, 1965
- ↑ Martin Hebel: Handbuch für den Selbstwählfernverkehr, Franckh'sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1962
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstwähleinrichtung#Entwicklung in Deutschland
- ↑ eine neue entstand in den 1960er Jahren in Leer (Ostfriesland)
- ↑ Handbuch der Fernmeldetechnik, Grundreihe Band 8, Grundlagen der Vermittlungstechnik, 6. Auflage, 1980
- ↑ Handbuch der Fernmeldetechnik, Buchreihe AFt Band C5, Wählvermittlungstechnik, 5. Auflage, 1970
4 Vergleich zu Wikipedia
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