Schweigepflicht

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Die Verschwiegenheitspflicht oder Schweigepflicht ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. In der Regel gilt die Schweigepflicht für den Arzt und Psychotherapeuten, aber auch für den Rechtsanwalt. Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es außerdem den Tatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen.[1]

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1 Schweigepflicht im Arbeitsverhältnis

Der Arbeitnehmer hat eine Schweigepflicht zum Beispiel hinsichtlich der Betriebsgeheimnisse. Der Arbeitgeber hingegen erfährt teilweise keine so strikte Regulierung. So können Informationen aus einer Bewerbung bzw. einem Bewerbungsgespräch auch Dritten zugänglich gemacht werden.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

2 Weblinks

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. siehe § 203 Absatz 5 StGB

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