Schulbuch

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Ein Schulbuch ist ein Druckerzeugnis für die Hand des Schülers, das dazu dient, den Lehrplan eines Unterrichtsfaches der Schule in Zielen und mit Inhalten zu erfüllen.[1] Lehrpläne unterscheiden sich je nach Bundesland, Altersstufe und Schulart. In einigen Bundesländern sind neben Druckerzeugnissen auch digitale Medien als Schulbuch möglich.[2] Schulbücher enthalten den Lehrstoff in fachlich korrekter, aber altersgemäßer und didaktisch aufbereiteter Form. Das bedeutet meist eine vereinfachte Darstellung, die nicht immer wissenschaftlichen Anforderungen entspricht und auch manchmal überholte Theorien enthält. Auch die Aktualität ist nicht immer gewährleistet, zumal Herstellung und Anschaffung teilweise mit erheblichen Kosten verbunden sind.

In den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich erhielten von 1972 bis in die Mitte der 1990er-Jahre alle Schüler Lehrbücher kostenlos zur Verfügung gestellt, im Rahmen der so genannten Lernmittelfreiheit (BRD) bzw. Schulbuchaktion (A). Zwischen 1995 und 2010 war in Österreich ein pauschalierter Selbstbehalt zu entrichten, nach Schulstufen gestaffelt. In Deutschland gibt es in den Bundesländern und bis zu den einzelnen Schulen unterschiedliche Lösungen.

Die Stiftung Warentest fand im Oktober 2007 in zehn untersuchten Biologiebüchern durchschnittlich auf jeder fünften Seite schwere Pannen.[3] Analysierte Geschichtsbücher enthielten fast gleich viele Fehler. Je ein Buch („Nautilus Biologie 2. Ausgabe A“ bzw. „Zeiten und Menschen“) war „gut“ – auch in Nutzerfreundlichkeit und ohne unnötig schwere Texte. Drei Bücher hatten so viele Fehler, dass sie mit „mangelhaft“ bewertet wurden.[4] In der deutschsprachigen Wikipedia werden - obwohl nach dem geltenden Regelwerk eigentlich nicht mehr zulässig - Schulbücher als Quelle angegeben.[5]

Lehrbücher für den Unterricht in staatlichen Schulen müssen in Deutschland oft durch das Kultusministerium oder die zuständige Bildungsbehörde des Bundeslandes, in Österreich durch das Unterrichtsministerium zugelassen werden. In einigen deutschen Bundesländern wurde die Schulbuchzulassung abgeschafft, beispielsweise 2004 in Berlin.

1 Vergleich zu Wikipedia




2 Einzelnachweise

  1. Zum Beispiel § 1 Abs. 2 der Sächsischen Lernmittelverordnung vom 19. Juni 2017, SächsGVBl. S. 371.
  2. Zum Beispiel § 1 Abs. 1 Satz 2 der Zulassungsverordnung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. März 2016 (GVBl. S. 65, Freistaat Bayern).
  3. test, 10/2007
  4. Schulbücher: Schlechtes Zeugnis. In: test, 10/2001. 27. September 2007; abgerufen am 3. Juni 2012.
  5. zum Beispiel der erste Satz in Klassizismus und mehrfach in Nordchina und Südchina

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