Schleswig-Holsteinischer Krieg (1848–1851)
In den Jahren 1848-1851 tobte der Erste Schleswigsche Krieg.
Kriegsauslösend waren Einbindungen nationaler und politische Spannungen im dänischen Gesamtstaat und zudem der Erbanspruch des augustenburgischen Fürstenhauses auf Schleswig-Holstein.
Die Dänen forderten eine freie Verfassung sowie die Vereinigung des Herzogtums Schleswig mit Dänemark. Die Schleswig-Holsteiner schlossen sich jedoch kurzerhand der deutschen Freiheitsbewegung an. Sie forderten die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund.
Im März 1848 wurde von den Dänen in Kopenhagen eine nationalliberale dänische Regierung gebildet. In den gleichen Tagen rief man in Kiel eine provisorische schleswig-holsteinische Regierung aus.
Es kam schließlich zu einem Bürgerkrieg, welcher in den Folgemonaten, zu einem landesweiten Krieg anwuchs. Das Kriegsrecht wurde in Schleswig-Holstein ausgerufen.
Ende August 1848 kam es durch Vermittlungsgespräche zu einem Waffenstillstand. Dieser wurde im Frühjahr 1849 gebrochen.
Im Januar 1851 streckten die Schleswig-Holsteiner, auf internationalem Druck, die Waffen.
Die Probleme, welche letztlich zu dem Krieg führten, waren dennoch nicht gelöst.[1] Der Zweite Schleswigsche Krieg fand 1864 statt.
Der Spruch Up ewig ungedeelt auf dem Gedenkstein geht auf die Urkunde des sog. "Privilegs von Ripen" aus dem Jahr 1460 zurück.[2]
1 Einzelnachweise
- ↑ [https://geschichte-s-h.de/sh-von-a-bis-z/s/schleswigsche-kriege Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte - Schleswig-Holstein von A bis Z: Schleswigsche Kriege
- ↑ Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Schleswig: Privileg von Ripen.
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