Volksaufstand im Juni 1953
Der Volksaufstand im Juni 1953 (auch: Aufstand vom 17. Juni 1953) waren mehrere Demonstrationen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Juni 1953. Die Volkspolizei und die sowjetische Rote Armee gingen dagegen vor. Dabei kamen rund 75 Demonstranten und Zuschauer ums Leben. 34 davon wurden von Volkspolizisten und sowjetischen Soldaten erschossen oder starben an den Folgen von Schussverletzungen. Gegen mehr als 1.500 fanden offzielle Gerichtsprozesse statt. Sieben Aufständische wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet. Infolge der Haftbedingungen starben vier Personen, und vier Menschen begingen offenbar Suizid in der Haft.[1] In der DDR-Propaganda galt es als eine vom kapitalistischen Ausland gesteuerte Bewegung und wurde als Revolte vom 17. Juni 1953 bezeichnet. Zu ersten Unruhen war es schon ab dem 12. Juni gekommen. Diese richteten sich vor allem gegen eine Erhöhung der Arbeitsnormen und gegen die immer noch bestehenden Reparationsleistungen an die Sowjetunion. Teilnehmer der Proteste waren meist Bauern und Arbeiter. Der Tag, an dem die Unruhen beendet worden waren, wurde 1954 in Westdeutschland zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Seit dem Jahr 2003 wird davon ausgegangen, dass die DDR-Gerichte insgesamt 15.000 Menschen im Zusammenhang mit dem Juni-Aufstand verurteilten.[1]
1 Weblinks
- MfS-Lexikon: Volksaufstand im Juni 1953 und das MfS
- Sammlung von Stasi-Unterlagen zum Volksaufstand des 17. Juni 1953 in der Stasi-Mediathek des BStU
- Ehrhart Neubert: Der Aufstand vom 17. Juni 1953.
2 Einzelnachweise und Anmerkungen
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