Restschuldbefreiung

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Die Restschuldbefreiung ist eine in den Rechtsordnungen vieler Länder vorgesehene Möglichkeit, Schuldner als natürliche Personen im Falle einer Insolvenz nach einigen Jahren von einem Teil der Schulden befreien zu lassen, die von diesen nicht bezahlt werden können. Zuvor muss die Wohlverhaltensperiode durchlaufen werden, diese beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. In jedem Fall wird eine Ausschüttungsquote für alle Gläubiger berechnet, die ihre Forderungen nachweisen können.

1 Siehe auch

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