Reichsstadt
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Als Reichsstadt oder Freie Stadt wurde seit dem 15. Jahrhundert eine weitgehend autonome Stadt im Heiligen Römischen Reich bezeichnet, die im Städtekollegium des Reichstages vertreten war. Sie unterstand keinem Landesfürsten, sondern direkt dem Kaiser. Als Erinnerung daran führen einige Städte bis in die Gegenwart den Zusatz Freie Stadt im Namen, dies hat aber nur noch eine symbolische und keine politische Bedeutung.
1 Siehe auch
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