Rechtsanwaltskammer
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Eine Rechtsanwaltskammer (auch Anwaltskammer, kurz RAK) ist eine berufsständische Organisation für Rechtsanwälte. Der Bezirk einer Kammer in Deutschland entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung als Rechtsanwalt führt in der Bundesrepublik Deutschland kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Umgekehrt kann eine Rechtsanwaltskammer einem Anwalt die Zulassung wieder entziehen oder sogar ein Berufsverbot aussprechen.
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