Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (kurz Bundespresseamt, BPA) soll Bürger und Medien im Inland über die Arbeit der deutschen Bundesregierung informieren. Hierzu wird zum Beispiel auch die Bundespressekonferenz veranstaltet. Am Hauptsitz in Berlin arbeiten rund 410 Mitarbeiter, am alten Dienstsitz in Bonn 60.[1] Zu ihren Aufgaben gehört hauptsächlich die Beobachtung der Nachrichtenlage in Deutschland. Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ist zugleich Regierungssprecher und hat den Rang eines Staatssekretärs.

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1 Geschichte

Als Gründungszeitpunkt des Presse- und Informationsamts gilt der 16. September 1949, der Tag nach der ersten Bundeskanzlerwahl der Bundesrepublik. Der erste Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 3. Dezember 1949 wies es noch als eine von zwei Abteilungen des Kanzleramtes aus, geleitet von einem als „Bundespressechef“ bezeichneten Ministerialdirektor. Die Verselbständigung des Presse- und Informationsamtes als eigene Behörde erfolgte spätestens mit der Ernennung ihres Leiters Felix von Eckardt zum Staatssekretär. Der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 18. Januar 1977 (Vorlage:BGBl), mit dem die Ausgliederung aus dem Bundeskanzleramt rechtlich abgeschlossen wurde, fasste erstmals die Aufgaben des BPA zusammen.[2]

2 Weblinks

 Commons: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. Geschichte und Aufgaben. In: https://www.bundesregierung.de/. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 2019. Abgerufen am 19. August 2019.
  2. Volker Busse: Organisation und Aufbau des Bundeskanzleramtes – Historischer Überblick. In: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Die Bundeskanzler und ihre Ämter. Bonn 2006, ISBN 978-3-937086-14-9, S. 208–215.

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