Pidjon ha-Ben

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Pidjon ha-Ben (hebr. Auslösung des Sohnes, פִדִיוֹן הַבֵּן) ist ein im orthodoxen Judentum vorgeschriebenener Ritus bezüglich der erstgeborenen Söhne.

Der Ritus beruft sich auf viele Stellen aus den Schriften wie z.B. Ex 22,29-30, Ex 34,19-20, Num 3, Num 8,16-18, Num 18,15-18, Neh 10,37 oder Dtn 15,19. [1] So steht im Buch Sefer Schemot (ספר שמות) - im christlichen Exodus 2,13 - z.B. folgendes:

"Wenn dich nun der HERR ins Land der Kanaaniter gebracht hat, wie er dir und deinen Vätern geschworen hat und dir's gegeben, so sollst du aussondern dem HERRN alles, was die Mutter bricht, und alle Erstgeburt unter dem Vieh, was ein Männlein ist. Die Erstgeburt vom Esel sollst du lösen mit einem Schaf; wo du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Aber alle erste Menschengeburt unter deinen Söhnen sollst du lösen." [2]

Wenn der erstgeborene Sohn dreißig Tage alt geworden ist, muss man ihn vom Priester "auslösen". "Erstgeborener" (Bechor) in dieser Hinsicht ist jener Sohn, der als Erster aus dem Schoss seiner Mutter kommt (durch dessen Geburt die Frau zur Erstgebärenden wird) und das Licht der Welt erblickt. Mit anderen Worten: Selbst wenn der Säugling nicht der Erstgeborene seines Vaters ist - aber der seiner Mutter -, muss er ausgelöst werden.

Der Sohn muss nicht ausgelöst werden, wenn der Vater ein Cohen oder Levit oder seine Mutter die Tochter eines Cohens oder Leviten ist. Auch wenn ein Kind zum Beispiel durch einen Kaiserschnitt auf die Welt gekommen ist, muss es nicht ausgelöst werden. Nach Schwangerschaftsunterbrechungen besteht eine besondere Situation, die zumeist eine rabbinische Entscheidung nötig macht.

Die Pflicht, den Erstgeborenen auszulösen, ist die zweite Pflicht seines Vaters (die erste ist die Beschneidung). Wurde der Säugling aus irgendeinem Grund nicht von seinem Vater ausgelöst, muss er es später selbst nachholen - genau wie er auch die Beschneidung selbst nachholen muss, wenn sein Vater ihn nicht beschnitten hat.

Alle Erstgeborenen sind Gott geheiligt (im tradierten Erbrecht gebührt dem Erstgeborenen der doppelte Anteil). Wenn ein erstgeborener Sohn auf die Welt kommt, löst man ihn symbolisch aus - wegen der Tatsache, dass der Cohen, der Priester, die Aufgabe übernommen hat, die eigentlich diesem Erstgeborenen zugedacht war. Damit er der Familie rechtmässig zusteht, muss man ihn deshalb vom Cohen auslösen, der seinen Platz eingenommen hat.

Der Säugling muss mit Geld ausgelöst werden, mit fünf Silbermünzen, deren Reinsilbergewicht mindestens 117 Gramm beträgt; solche Münzen gibt es, geprägt von der Bank Israel. Es können auch andere reine Silbermünzen verwendet werden.

Die Auslösungszeremonie (Überreichung der fünf Münzen an den Cohen als "Lösegeld", begleitet von Segenssprüchen; die Zeremonie kann auch ohne den anwesenden Säugling durchgeführt werden) findet während einer Pflichtmahlzeit (Se´udat Mizwa) statt und muss tagsüber durchgeführt werden (es gibt Ausnahmen; z. B. zur Umgehung des Schabbat, an dem man keine "Geschäfte" macht), sie findet im allgemeinen in den Nachmittagsstunden statt, und die anschließende Mahlzeit zieht sich dann bis in den Abend hin.

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1 Literatur (Auswahl)

  • Artikel PIDJON HABEN, in: Jüdisches Lexikon, Berlin 1927, Bd. IV/1, Spp. 932 ff.
  • Israel Meir Lau, Wie Juden leben: Glaube – Alltag – Feste. Gütersloher Verlagshaus, 7. Auflage, Gütersloh 2001

2 Einzelnachweise

  1. Aus www.bibelwissenschaft.de
  2. Exodus 2, 13, 11 und 12 auf www.bibel-online.net

3 Weblinks

 Commons: Pidyon HaBen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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