Parteispende
Als Parteispenden werden Spenden an politische Parteien bezeichnet. Die Einnahmen aus den Parteispenden bilden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und staatlichen Zuschüssen die Grundlage der Parteienfinanzierung. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese Spenden in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für Spendeneinnahmen zudem einen staatlichen Zuschuss. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 10 000 Euro übersteigen, sind gemäß § 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes (PartG) zu veröffentlichen;[1] In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für Spendeneinnahmen zudem einen staatlichen Zuschuss.
1 Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ siehe § 25 PartG
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