Mordversuch

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Ein Mordversuch ist eine vorsätzliche und absichtliche Gewalttat, die auf die Tötung einer Person oder einer Gruppe abzielt. Es ist ein strafrechtlich relevanter Begriff im Zusammenhang mit schwerer Körperverletzung. Da Mord mit seiner Strafandrohung gemäß § 22 StGB ein Verbrechen in Deutschland darstellt, ist auch sein Versuch strafbar. Insoweit kommen zwei Möglichkeiten in Betracht:[1][2]

  1. Die Tat kann insgesamt fehlgehen, sodass das Opfer überlebt oder aus einem völlig anderen Grund stirbt. Für einen Mordversuch ist erforderlich, dass der Täter mindestens Tatentschluss bezüglich des Todes eines Menschen hat, zur Tötung dieses Menschen ansetzt und dabei ein Mordmerkmal verwirklicht.
  2. Die Tat kann objektiv als Totschlag einzustufen sein, während der Täter selbst irrig davon ausgeht, ein Mordmerkmal zu verwirklichen.

Grundsätzlich wird auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und unterliegt derselben Verjährungsregel. Das Gericht kann die Strafe jedoch gemäß § 23 Absatz 2 StGB mildern. In diesem Fall beträgt die Strafe nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 bis 15 Jahre.

1 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Mordversuch) vermutlich nicht.




2 Einzelnachweise

  1. Schneider, MüKo-StGB (2012), § 211 Rn. 271.
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Versuch

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