Mordversuch
Ein Mordversuch ist eine vorsätzliche und absichtliche Gewalttat, die auf die Tötung einer Person oder einer Gruppe abzielt. Es ist ein strafrechtlich relevanter Begriff im Zusammenhang mit schwerer Körperverletzung und Totschlag. Da Mord mit seiner Strafandrohung gemäß § 22 StGB ein Verbrechen in Deutschland darstellt, ist auch sein Versuch gemäß § 23 Absatz 1 StGB strafbar. Für einen Mordversuch ist erforderlich, dass der Täter den Tod eines Menschen plant und zur Tat ansetzt.[1] Die Tat kann in bestimmten Fällen als Totschlag einzustufen sein, wenn kein Mordmotiv vorliegt. Grundsätzlich wird auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und unterliegt derselben Verjährungsregel. Das Gericht kann die Strafe jedoch gemäß § 23 Absatz 2 StGB mildern. In diesem Fall beträgt die Strafe nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 bis 15 Jahre.
1 Siehe auch
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