Morddrohung

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Eine Morddrohung ist die Bedrohung einer Person mit dem Tod. Da es sich bei Mord[1] um ein Verbrechen handelt, ist gemäß § 23Vorlage:§/Wartung/buzer Absatz 1 StGB der anschließende Mordversuch strafbar. Das Drohen mit dem Tod eines Menschen kann eine Nötigung darstellen. Strafbar ist es, eine ernsthaft geäußerte Todesdrohung nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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2 Einzelnachweise

  1. siehe § 211Vorlage:§/Wartung/buzer StGB

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