Liquidation

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Liquidation (Begriffsklärung) aufgeführt.

Liquidation (von lat. liquidare ‚verflüssigen‘) ist die Abwicklung einer Gesellschaft durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, die Begleichung aller Schulden und die Verteilung der verbleibenden Geldmittel an die Anteilseigner oder eine andere in dem Gesellschaftsvertrag bestimmte Institution sowie nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens. Es erfolgt dann zum Beispiel auch die Löschung der Firma aus dem Handelsregister. Bei einem Verein wird der Begriff nur verwendet, wenn tatsächlich Vermögen vorhanden ist; in der Regel wird dabei von Auflösung gesprochen.

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