Landtag Nordrhein-Westfalen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist die Legislative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Der Landtag hat mindestens 181 Abgeordnete, die für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt werden. Davon sind 128 Direktkandidaten, die ihre Wahlkreise vertreten. Die restlichen Abgeordneten sind Listenkandidaten, die ihre Sitze entsprechend dem prozentualen Stimmenanteil bekommen. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Direktkandidaten werden mit der Erststimme gewählt. Die Zweitstimme bestimmt maßgeblich die relative Größe der einzelnen Parteien im neuen Landtag.
Bis einschließlich 2005 hatte der Wähler, anders als bei der Bundestagswahl und den Landtagswahlen in den meisten anderen Bundesländern, nur eine Stimme für einen Wahlkreiskandidaten, die gleichzeitig im Verhältnisausgleich für die Landesliste seiner Partei zählte. Geblieben ist bisher die fehlende Trennung zwischen Exekutive und Legislative insofern, als ein Minister sein Abgeordnetenmandat behält.
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