Landesverband der Jüdischen Gemeinden Brandenburg

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Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden Brandenburg K.d.ö.R ist ein Zusammenschluss von jüdischen Gemeinden in Brandenburg. Er dient der Landesregierung und den Landesinstitutionen in Brandenburg als Ansprechpartner für Fragen der jüdischen Religionsausübung. Der Landesverband ist Mitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland.

Er umfasst sieben Ortsgemeinden in Brandenburg mit Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Oranienburg, Bernau (Landkreis Barnim) und Brandenburg an der Havel mit insgesamt 1.300 Gemeindemitgliedern.[1]

1 Geschichte

Vor dem Zweiten Weltkrieg zählten alle im Land Brandenburg auf dem Gebiet des Regierungsbezirks Potsdam befindlichen 21 jüdischen Gemeinden und die im Gebiet des Regierungsbezirks Frankfurt befindlichen 32 jüdischen Gemeinden zum preußischen Landesverband gesetzestreuer Synagogen-Gemeinden, dem sogenannten Halberstädter Verband .

Der Anspruch auf die Körperschaftsrechte für die jüdischen Gemeinden stützte sich damals auf dem „Gesetz über die Verhältnisse der Juden“ vom 23. Juli 1847. Auf Grundlage des § 53 des „Gesetz über die Verhältnisse der Juden“ und der Gesetze bezüglich dem Austritt aus der Kirche (vom 14. Mai 1873) und dem Gesetz bezüglich dem Austritt aus Religionsgesellschaften (vom 30. November 1920) entstand im damaligen Preußen das Recht, eine neue Gemeinde auf dem Gebiet der „Hauptgemeinde“ zu gründen, und damit der Anspruch auf Verleihung der Körperschaftsrechte.[2]

Seit 1991 gibt es im Land Brandenburg die in das Vereinsregister eingetragene Jüdische Gemeinde Land Brandenburg; sie erhielt am 26. November 1993 den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bis zum Jahre 1998 existierte im Lande Brandenburg ausschließlich die jüdische Gemeinde zu Potsdam. Mit dem Zuzug jüdischer Emigranten aus den ehemaligen GUS-Staaten bildeten sich zusätzlich jüdische Gemeinden in Frankfurt (Oder), Brandenburg und Bernau. 1999 bildeten sich auch die jüdische Gemeinde in Cottbus und 2000 Gemeinden in Oranienburg und Königs Wusterhausen. Weiter wurde im Jahre 1999 in Brandenburg die Gesetzestreue jüdische Landesgemeinde gegründet.[3]

2 Finanzierung

Der Verband erhält nach Aussage seines Generalsekretärs aufgrund eines Staatsvertrages Zuwendungen, die nicht einmal die „Minimalanforderungen“ für die Lebens- und Arbeitsfähigkeit des Verbandes und seiner Gemeinden gewährleisteten. Brandenburg bilde hier das „traurige Schlusslicht im Bundesdurchschnitt“.[4] Eine Erhöhung des Landeszuschusses in Höhe von 200.000 Euro wurde von Seite des Landesverbandes gewünscht, wobei laut Staatsvertrag eine Überprüfung erst für das Jahr 2010 vorgesehen war.[5]

3 Einzelnachweise

  1. http://www.j-zeit.de/archiv/artikel.115.html
  2. [1]
  3. http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php?id=35950&_siteid=7
  4. http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg;art128,2204877
  5. http://www.j-zeit.de/archiv/artikel.1355.html

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