Kreiskrankenhaus
Kreiskrankenhaus war in Deutschland der Begriff für ein zentrales, staatliches Krankenhaus, das der Regelversorgung innerhalb eines Landkreises in öffentlicher Trägerschaft dienen sollte. In den Städten gab es dann oft ein Städtisches Krankenhaus. Durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz wurde es ab den 1990er Jahren oft nicht mehr möglich, diese Einrichtungen weiter zu betreiben, so dass eine Privatisierung begann. Den Anforderungen an die Regelversorgung sind die meisten Krankenhäuser dieser Art inzwischen nicht mehr gewachsen, so dass auch Schließungen drohen. Kreiskrankenhäuser gab oder gibt es noch zum Beispiel in Bad Bergzabern, Böblingen, Gummersbach, Leer (Ostfriesland), Landshut, im Landkreis Limburg-Weilburg, in Osterholz, Pinneberg, Rheinfelden (Baden), Rinteln, Stadthagen, Türkheim und Vilsbiburg.
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