Konzerneinwilligungsklausel

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Die Konzernweite Einwilligungsklausel (Abk. KEK) ist eine Willenserklärung des Kunden der Deutschen Telekom AG, in der er mitteilt, auf welchem Wege er die Kontaktaufnahme durch den Konzern mit dem "T" wünscht. Dabei kann er zwischen Telefon, E-Mail und SMS/MMS wählen. Manche Kunden wählen diverse Kanäle. Die erneute Abfrage ist durch die DSGVO nötig geworden und wird in der Regel durch telefonische Ansprache durchgeführt.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Konzerneinwilligungsklausel) vermutlich nicht.




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