Konzerneinwilligungsklausel
Aus PlusPedia
Die Konzernweite Einwilligungsklausel (Abk. KEK) ist eine Willenserklärung des Kunden der Deutschen Telekom AG, in der er mitteilt, auf welchem Wege er die Kontaktaufnahme durch den Konzern mit dem "T" wünscht. Dabei kann er zwischen Telefon, E-Mail und SMS/MMS wählen. Manche Kunden wählen diverse Kanäle. Die erneute Abfrage ist durch die DSGVO nötig geworden und wird in der Regel durch telefonische Ansprache durchgeführt.
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Konzerneinwilligungsklausel) vermutlich nicht.
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.