Kleinunternehmen
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Kleinunternehmen bzw. kleine Unternehmen ist eine Sammelbezeichnung für Unternehmen, die bestimmte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung bei der Umsatzsteuer.
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union setzt sich die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen Unternehmen aus Unternehmen zusammen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro ausweisen.[1]
Typ | Anzahl Beschäftigte | Umsatzerlös in Mio. € | Bilanzsumme in Mio. € | ||
---|---|---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | < 10 | sowie entweder | ≤ 2 | oder | ≤ 2 |
Kleine Unternehmen | < 50 | sowie entweder | ≤ 10 | oder | ≤ 10 |
1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Kleinunternehmen) vermutlich nicht.
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2 Einzelnachweise
- ↑ EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen. Abgerufen am 9. Juli 2024. (PDF)
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