Handfeste

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Eine Handfeste war eine zwecks Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde, die dem Berechtigten ausgehändigt wurde. Der Deutsche Orden in Preußen verwendete die Bezeichnung Handfeste für Siedlungsurkunden. Für jede neu zu gründende Siedlung wurde eine Handfeste ausgegeben. Darin waren die Rechte der Siedler für die Gründung der Städte und Dörfer geregelt. Dies war meist mit der Verleihung von Grund und Boden (Hufen) verbunden.

In Bremen und Sachsen war die Handfeste ein Dokument über einen Rentenkauf. Im bremischen Recht gab es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 eine spezielle Hypothek mit Namen Handfeste.

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