Großbrand
Als Großbrand gilt in Deutschland ein Brand, wenn mehr als drei C-Rohre oder/und Sonderrohre zum Löschen des Feuers eingesetzt werden. Zur Bekämpfung können mehrere Züge oder taktische Einheiten der Feuerwehr über einen größeren Zeitraum benötigt werden. Diese können unter Umständen auch von Katastrophenschutzeinheiten unterstützt werden. Der Löscherfolg am brennenden Objekt kann dabei äußerst gering bleiben. Teilweise müssen sich die Hilfskräfte darauf beschränken, die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen und benachbarte Sachwerte (Nachbargebäude etc.) zu schützen. Hierfür werden auch B-Rohre und andere große Geräte eingesetzt. Beispiele für Brände großer Ausdehnung sind Tankzugbrände, Tanklagerbrände, Brände von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, aber besonders auch größere Flur- und Waldbrände und Brände auf Deponien. Sind derartige Brände besonders großflächig, so spricht man von Flächenbränden. In der Geschichte gab es auch Brände, die sich zu regelrechten „Feuerstürmen“ entwickelten, bei denen ganze Städte bzw. große Teile dieser niederbrannten. Dabei werden neben großer Mengen Kohlendioxid zahlreiche Schadstoffe freigesetzt.
Eine der größten bekannten Katastrophen in diesem Zusammenhang waren die Brände 1923 in Tokio und Yokohama, die durch das Große Kantō-Erdbeben ausgelöst worden waren.[1] Auch durch Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg kam es zu zahlreichen großen Bränden, zum Beispiel durch die Operation Gomorrha bei der 34.000[2] Menschen getötet und eine weiträumige Zerstörung der Innenstadt Hamburgs erfolgte.
1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Großbrand) vermutlich nicht.
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