Grenzgänger-Gewerkschaft
Die Grenzgänger-Gewerkschaft – Interessenvertretung aller Grenzgänger A.S.B.L. ist eine gemeinnützige Vereinigung gemäß den luxemburgischen Gesetzen vom 21. April 1928 und vom 4. März 1994.
Sie ist zwar eine der 12 im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen Gewerkschaften, betrachtet sich jedoch als europäische Gewerkschaft, also als Gewerkschaft mit europäischer Zielsetzung.
Sie wurde am 14.02.2008 in L-Diekirch gegründet.
Sie ist die bisher einzige Gewerkschaft in der Europäischen Union, die in erster Linie die Interessen von Grenzgängern wahrnimmt.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Ziele
Aufbauend unter anderem auf dem am 1.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union, der Unionsbürgerschaft, dem Raum ohne Binnengrenzen, dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie unter anderem auf Artikel II-80 (Gleichheit vor dem Gesetz), Artikel II-81 (Nichtdiskriminierung) und Artikel II-105 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der auf dem Gipfel von Nizza im Dezember 2000 proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Grenzgänger-Gewerkschaft – Interessenvertretung aller Grenzgänger A.S.B.L. eine überparteiliche gemeinnützige Vereinigung, die durch die gemeinsame Arbeit ihrer Mitglieder die Vertretung der Interessen aller Grenzgänger und deren Angehörigen auf nationaler und europäischer Ebene wahrnehmen, noch bestehende Ungleichbehandlung zwischen Grenzgängern und Nicht-Grenzgängern offen legen und abbauen sowie damit unter anderem die soziale Situation von Grenzgängern verbessern will.
Sie vertritt die Interessen aller Grenzgänger, ungeachtet ihres sozialen Status, zum Beispiel inklusive der Arbeiter, Angestellten, Beamten, Selbständigen, Pensionäre, Rentner, Arbeitslosen, Studenten etc. sowie deren Angehörigen auf nationaler und europäischer Ebene.
Sie legt noch bestehende Ungleichbehandlung zwischen Grenzgängern und Nicht-Grenzgängern offen mit dem Ziel, diese abzubauen.
Sie will dadurch unter anderem die soziale Situation von Grenzgängern verbessern.
Die Ziele und Forderungen der Grenzgänger-Gewerkschaft – Interessenvertretung aller Grenzgänger A.S.B.L. richten sich gegen niemanden.
Vielmehr ist es explizit das Ziel der Grenzgänger-Gewerkschaft – Interessenvertretung aller Grenzgänger A.S.B.L., zu erreichen, dass Unionsbürger nicht mehr in Grenzgänger und Nicht-Grenzgänger unterschieden sondern unabhängig von ihrem Wohnort in der Europäischen Union gleich behandelt werden.
Denn bereits der Vertrag von Maastricht von 1992 führte mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Vertrag über die Europäische Union, welcher unter anderem „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“ darstellt, eine Unionsbürgerschaft und den Europäischen Binnenmarkt ein, führte zur „Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen, durch Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts“, in dem „Fortschritte bei der wirtschaftlichen Integration mit parallelen Fortschritten auf anderen Gebieten einhergehen“.
Denn seither dürfte es eigentlich Grenzgänger im „Raum ohne Binnengrenzen“, respektive im Europäischen Binnenmarkt, der sich also auf „parallele Fortschritte auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet“ bezieht, nicht mehr geben.
2 Siehe auch
3 Weblinks
4 Quelle
Entnommen aus der: Wikipedia Autoren
Für diesen Artikel fehlt ein Link zur Löschdiskussion und/oder die Kategorie:WikiPedia Deleted Hier ist die Anleitung zum Finden der Löschdiskussion |
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.