Goldenes Parteiabzeichen der NSDAP
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Das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP zählt zur Gruppe der Ehrenzeichen der NSDAP und war die dritthöchste Parteiauszeichnung der NSDAP während der Zeit des Nationalsozialismus (nach dem „Deutschen Orden der NSDAP“ und dem „Blutorden“).
Das Abzeichen gehört in Deutschland zu den verfassungsfeindlichen Propagandamitteln. Seine Herstellung und das öffentliche Tragen oder Verbreiten ist gemäß § 86a StGB verboten.
Für eine Verleihung gab es zwei Gründe:
- eine niedrigere Mitgliedsnummer als die am 1. Oktober 1928 ausgegebene 100.000 und eine ununterbrochene Parteimitgliedschaft[1][2] oder
- eine Verleihung aufgrund „besonderer Verdienste“. Die mit der Auszeichnung Beliehenen wurden damit Mitglied in der Partei. Dies galt auch für aktive Militärpersonen, die nach den geltenden Wehrgesetzen nicht Mitglied einer Partei sein durften.
Die deutsche Wikipedia hat bisher rund 300 Träger dieses Abzeichens erfasst (Stand 31. Mai 2020).[3]
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Stelbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Versuch einer Kollektivbiographie mit biographischem Anhang. Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 37.
- ↑ Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 3. Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 1998, ISBN 3-608-91805-1, S. 358.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Träger_des_Goldenen_Parteiabzeichens_der_NSDAP
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