Gold Reserve Act
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Gold Reserve Act |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Vereinigte Staaten |
Rechtsmaterie: | Öffentliches Recht |
Datum des Gesetzes: | 20. Januar 1934 |
Inkrafttreten am: | 30. Januar 1934 |
Außerkrafttreten: | 31. Dezember 1974 |
Der Gold Reserve Act ist ein Bundesgesetz der USA, das am 30. Januar 1934 in Kraft trat und alle Goldzertifikate dem US-Finanzministerium übertragen sollte. Es verbot auch den Kreditinstituten, Dollarnoten gegen Gold einzulösen und ermächtigte den Präsidenten, den Goldwert des Dollars durch Proklamation festzustellen.[1][2][3] Bereits im Jahr zuvor, im Mai 1933, war es durch die Executive Order 6102 für US-Bürger zu einer Straftat geworden, Gold zu besitzen oder damit zu handeln; Ausnahmen galten für Schmuck und für Sammlermünzen. Im Zuge des Gold Reserve Act wurde der Exchange Stabilization Fund (ESF) gegründet. Der Goldpreis wurde auf 35,00 US-Dollar angehoben.[4] Das gesamte private Gold (Münzen, Barren und Zertifikate) musste bei staatlichen Annahmestellen zum festen Goldpreis von 20,67 US-Dollar pro Feinunze abgegeben werden.[5] Das Goldverbot von 1933 hatte für mehr als 41 Jahre Bestand, bis es am 31. Dezember 1974 durch die Executive Order 11825 von Präsident Gerald Ford aufgehoben wurde.[6]
1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Gold Reserve Act) vermutlich nicht.
---
2 Einzelnachweise
- ↑ https://en.wikipedia.org/wiki/Gold_Reserve_Act
- ↑ White House Statement on Proclamation 2072 - Franklin D. Roosevelt (January 31, 1934).
- ↑ Gold Reserve Act of 1934. In: Statutes at Large of the United States of America from March 1933 to June 1934. 48, Nr. 1,Government Printing OfficeWashington, 1934 , S. 337–344
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Goldpreis#Weltwirtschaftskrise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot#USA_1933_bis_1974
- ↑ USA Gold: Gold Confiscation (PDF; 286 kB)
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.