Gendiagnostikgesetz

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Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) regelt die Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften für medizinische Zwecke. Die amtliche Bezeichnung lautet Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen. Es trat am 1. Februar 2010 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind zum Beispiel genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung nur dann zulässig, wenn die Person, von der eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt hat.[1]

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1 Kritik

Vertreter aus dem Männerrechtslager bezeichneten das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests (offiziell: Abstammungsgutachten) durch den Ehemann als Schlampenschutzgesetz. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel schrieb dazu:

„Das von der Regierung geplante Verbot heimlicher Vaterschaftstests stößt bei Männerrechtlern auf Gegenwehr. Empört warnen sie vor einem "Schlampenschutzgesetz". Leidtragende der Auseinandersetzungen sind die Kuckuckskinder.“[2]

2 Siehe auch

3 Einzelnachweise

  1. siehe § 8 Gendiagnostikgesetz
  2. "Der Spiegel/ 24.01.2005: FAMILIE - Seins oder nicht seins"

4 Weblinks

4.1 Weitere Presseberichte

4.2 Quellen


5 Andere Lexika





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