Güllemord von Penzing

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Der Güllemord von Penzing war ein Doppelmord, der am 4. Januar 2009 in Penzing im Landkreis Landsberg begangen wurde. Ein Landwirt schlug seine Eltern nieder und warf sie anschließend in die Güllegrube, wo beide erstickten.

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1 Tathergang

Alexander K., zur Tatzeit 34 Jahre alt, bewirtschaftete mit seiner Mutter (53 Jahre) und seinem Vater (70 Jahre) das landwirtschaftliche Anwesen in Penzing, das ihm bereits überschrieben war.

Am Sonntag, 4. Januar 2009 gegen 20 Uhr verließ Irmgard K. nach getaner Arbeit den Kälberstall. Der Junglandwirt schlich sich im Dunkeln von hinten an und schlug seine Mutter mit einer ca. 70 cm großen Axt nieder. Anschließend zog er den Körper der bewusstlosen Frau zur Güllegrube des Hofes und warf sie hinein. Da sie nicht umgehend versank, sondern erwachte und zu schreien begann, schlug er ihr mit der Axt mehrmals auf den Kopf.[1] Sie erstickte in der Güllegrube. Er ging zum Haus, wo sich sein Vater befand. Unter dem Vorwand „Die Mutter sei gestürzt“ lockte er ihn zum Stall. Der Vater ging voran. Der Junglandwirt nahm erneut die Axt und schlug auf den Hinterkopf des 70jährigen Mannes. Mit der Gabel eines Traktors transportierte er ihn zur 30 m entfernten Güllegrube und warf den noch lebenden Mann hinein. Laut eigener Aussage konnte er an aufsteigenden Luftblasen erkennen, dass er noch lebte. Der Vater erstickte an Gülle, wie Gerichtsmediziner später feststellten. Gemäß Polizeiangaben soll der Täter anschließend die Güllegrube mit einem Deckel verschlossen haben, habe sich gewaschen und etwas ferngesehen. Er habe einen Viehverkäufer angerufen und telefonisch das Vieh seines Hofes verkauft. Anschließend sei er zu Bett gegangen.[2]

2 Ermittlung und Festnahme

Die toten Eltern fand man in der Güllegrube, als sich niemand um die Tiere auf dem Hof gekümmert hatte und die hungrigen Tiere laut wurden.[3] Die Feuerwehr musste den Gülletank aufschneiden, um die Leichen zu bergen.

Am Montagabend, im Laufe der polizeilichen Vernehmung vom 5. Januar, gestand der Täter die Tat und schilderte den Tathergang.[4] Die Tat habe er bereits ein Jahr geplant, um dem ewigen Streit mit den Eltern ein Ende zu setzen. Er habe nachmittags eine Axt in der Melk-Kammer versteckt, um die Eltern abends der Reihe nach zu töten. Laut Polizeiangaben soll der Täter selbst kein genaueres Tatmotiv genannt haben. Als vermutetes Motiv wurden Uneinigkeiten über die wirtschaftliche Fortführung des großen Milchviehbetriebes mit seinen 170 Milchkühen genannt.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhob Anklage wegen zweifachen Mordes.

3 Gerichtsverfahren

Ab dem 5. November 2009 stand der Angeklagte vor Gericht. Freunde des Angeklagten sagten aus, er habe am Hof wenig zu sagen gehabt, gaben zugleich an, nur noch wenig Kontakt zu ihm gehabt zu haben.

Eine Kriminalbeamtin hatte den Angeklagten nach der Tat vernommen. Sie sagte als Zeugin aus. Sein Motiv für die Tat sei „Abscheu und abgrundtiefer Hass“ gegen seine Eltern gewesen, er habe ihnen die Elternschaft abgesprochen.[5]

Verteidiger Hartmut Wächtler sagte, sein Mandant sei von Wahnvorstellungen zu der Tat getrieben worden. Wächtler beantragte Ausschluss der Öffentlichkeit.[6] Unter Ausschluss der Öffentlichkeit, sagte der Angeklagte im Gericht aus, er habe seit Weihnachten 2007 eine immer stärker werdende Stimme gehört, die zu ihm sprach: „Das sind nicht deine Eltern. Bring’ sie um!“

Im Zuge des Verfahrens kam es zu einer Untersuchung ob der Angeklagte der leibliche Sohn der beiden Mordopfer sei. Das eindeutig bestätigende Ergebnis kommentierte er mit „Ich glaube gar nix“.

Der Landgerichtsarzt Richard Gruber sprach von einer schizophrenen Psychose, die eine tiefgreifende Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten hervorgerufen habe. Staatsanwalt Lars Baumann ließ in seinem Schlussplädoyer den Vorwurf des zweifachen Mordes fallen und schloss sich der Meinung des Gutachters an, der Angeklagte sei im strafrechtlichen Sinn nicht schuldfähig.

Während der Schilderung der Obduktions-Ergebnisse hatte die Schwester des Angeklagten als Nebenklägerin den Gerichtssaal verlassen.

Vorsätzlich, heimtückisch und mit brutaler Gewalt sei die Tat gewesen, so Richter Rothermel. Das Gerichtsverfahren endete am 13. November 2009 mit einem Freispruch. Richter Wolfgang Rothermel urteilte, der Angeklagte habe die Tat „im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen“. Er sei nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Das Gericht ordnete durch Maßregelvollzug (§ 63 StGB) die Einweisung in eine psychiatrische Klinik an. Richter Rothermel sah eine bestehende Gefahr weiterer Taten. Es sei zu befürchten, die Aggressionen des Angeklagten würden sich gegen weitere Personen richten, insbesondere gegen seine Schwester.

Es hängt vom Behandlungsverlauf bzw. von der Beurteilung des Behandlungsverlaufes ab, ob und wann der Täter wieder frei kommt.

4 Weblinks

5 Einzelnachweise

  1. FAZ.net: Das sind nicht meine Eltern, 5. November 2009
  2. Stern.de: Sohn gesteht "Gülle-Mord" , 7. Januar 2009
  3. welt.de: Angeklagter Bauer kommt in die Psychiatrie, 13. November 2009
  4. augsburger-allgemeine.de: Güllemörder ist krank, nicht schuldig, 13. November 2009
  5. augsburger-allgemeine.de: Gülle-Mord-Prozess: Rechtsmediziner schildert grausige Details, 13. November 2009
  6. augsburger-allgemeine.de: "Güllemörder" von Penzing hörte Stimmen, 5. November 2009



6 Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.



Erster Autor: 188.46.42.87 angelegt am 16.11.2009 um 00:07, weitere Autoren: Drahreg01, TJ.MD, Kriddl, SDB, WOBE3333

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