Schuldunfähigkeit
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Schuldunfähigkeit (auch Unzurechnungsfähigkeit, klarer Zurechnungsunfähigkeit) ist im Strafrecht ein Grund, die Rechtsschuld an einer Handlung auszuschließen. Sein Gegenteil ist die Schuldfähigkeit. Dazwischen steht die sogenannte verminderte Schuldfähigkeit.
1 Siehe auch
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