Freimaurerei (Historisch)
Zusätzlicher Hinweis: Es sollte ein neuer Artikel Freimaurerei angelegt werden, sofern dieser noch nicht vorhanden ist, um das Thema mit der heute üblichen Sprache und neuen Erkenntnissen darzustellen. Dort sind auch weitere bzw. neuere Informationen zu ergänzen
Die Freimaurerei (Maurerei, Masonei, franz. Franc-maçonnerie, engl. Free-masonry), Lebenskunst: nach innen edle Gesinnung, selbstbewußte, auf die Erfüllung der menschlichen Bestimmung hingerichtete Arbeit; nach außen kunstgerechtes gesellschaftliches Bauen an der Vollendung der Menschheit.
Der Pflege und Fortpflanzung der F. dient der Freimaurerbund (die Freimaurerbrüderschaft, nicht "Orden"), der alle Einzelbünde als gemeinsames Band umschließt und demgemäß eine von allen trennenden Unterschieden des Ranges, Standes, der Volksart und des religiösen Bekenntnisses freie Verbrüderung ist, gebunden nur an das Sittengesetz, an das allen höher strebenden Menschen Gemeinsame. Obgleich der Bund keine einheitliche Organisation und Oberleitung hat, sondern sich in einzelne freie, weltbürgerliche Gemeinden (Logen) und Gemeinschaften (Großlogen) gliedert, so ist er doch seinem innersten Wesen nach ein einiger und allgemeiner; alle Logen auf der ganzen Erde bilden ideell nur Eine Loge.
Die Mittel, welche er zur Erreichung seines Zweckes anwendet, sind neben Ausführung symbolisch-dramatischer Handlungen (Ritus, Gebrauchtum) vor allem Lehre und Beispiel, sodann die Pflege schöner Geselligkeit und die übung humaner Werkthätigkeit.
Der Freimaurerbund ist kein Geheimbund, sondern vielmehr eine "geschlossene" Gesellschaft; denn geheim ist weder sein Bestehen, noch sind es seine Grundsätze, Mitglieder, Gesetze und seine Geschichte. Geheimhaltung gelobt der Freimaurer (nicht durch einen Eid, sondern lediglich durch das Wort eines ehrlichen Mannes) nur bezüglich der sogen. Erkennungszeichen (Ausweise) und des Kultus. Die Gebräuche und Symbole enthalten nichts, was der guten Sitte und den Staatsgesetzen irgendwie entgegenläuft, sie sind rein ethischer (moralischer) Natur. Die Wirksamkeit des Bundes ist eine geistige, nach innen gerichtete und eine äußere, sichtbare. Die erstere besteht in der geistig-sittlichen Einwirkung auf die Mitglieder, um sie zur Selbstveredelung und zur Befreiung von Vorurteil, Aberglauben und Leidenschaften zu leiten und sie zu guten, für das Gemeinwohl thätigen Menschen zu erziehen, unter stetem Hinweis auf die ewigen Ideen des Wahren, Guten und Schönen. Die äußere Wirksamkeit richtet sich auf Werke der Barmherzigkeit und Menschenliebe, auf Pflege und Gründung wohlthätiger Institute, auf Förderung der Volksbildung und ähnlicher zivilisatorischer Unternehmungen.
Inhaltsverzeichnis
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1 Organisation
Was die Organisation des Bundes anlangt, so ist derselbe in selbständige Genossenschaften (Großlogen) föderativ gegliedert ohne Zentralleitung; als Ganzes besteht er nur in der Gemeinschaft des Zweckes und der Grundsätze sowie in dem brüderlichen Verhältnis aller Logen untereinander, vorzugsweise verkörpert in der besuchsweisen Zulassung zu den Versammlungen, in dem Rechte der Freizügigkeit (Affiliation) und der Pflicht gegenseitigen sittlichen Beistandes. Innerhalb der Loge herrscht das allgemeine Priestertum, die Gleichberechtigung aller; alle maurerischen Ämter entspringen der freien Wahl.
Die Logen eines Bezirks oder Landes bilden eine Großloge oder einen freien Logenbund, innerhalb dessen wiederum das möglichste Maß von Selbständigkeit herrscht. Die Großloge ist eine Verwaltungsbehörde zur Unterhaltung der Verbindung unter den zu ihr gehörigen Logen, zur Ausgleichung von Streitigkeiten wie zur Aufsicht über die Beobachtung der Statuten. Zugleich vertritt sie die Logen ihres Bundes dem Staat gegenüber. Die Großlogen haben das Recht, alles zu verfügen, was die Aufrechthaltung der Verfassung und die Vollziehung der Gesetze fordert. Bei den Versammlungen der Großloge ist jede Tochter- oder Bundesloge entweder durch ihren Stuhlmeister oder durch einen frei gewählten Repräsentanten vertreten.
An der Spitze der Großloge stehen ein Großmeister und ein Beamtenrat. Gegenwärtig können sich Logen nicht aus eigner Machtvollkommenheit bilden, sondern sie haben zu gesetzmäßigem Bestand die urkundliche Ermächtigung (Konstitution, Freibrief) von seiten einer Großloge nötig. Eine Loge wird begründet durch eine hinreichende (gesetzmäßige) Anzahl von Brüdern, die sich unter dem Nachweis von dem Vorhandensein der nötigen geistigen Kräfte und materiellen Mittel mit der Bitte um eine Konstitution an eine der gesetzmäßig anerkannten Großlogen wenden. Die Großloge erteilt dieselbe, wenn keine Bedenken vorliegen, und weiht die neue Loge ein, wonach diese sich dann nach den ihr erteilten Gesetzen u. Gebräuchen (Ritualen) fortan zu richten hat, gleichzeitig aber auch von allen Freimaurerwerkstätten der Welt als gerechte und vollkommene Loge anerkannt wird.
Nicht gehörig konstituierte Logen heißen Winkellogen, deren Mitglieder in andern Logen nicht als Besuchende zugelassen werden. Die Logen heißen Johannislogen, weil sie Johannes den Täufer als Patron verehren, und sie arbeiten in den drei Graden des Lehrlings, Gesellen und Meisters. Mit Rücksicht auf die in ihnen übliche Farbe heißen sie auch blaue Logen. Logen, welche während eines Kriegs im Feld arbeiten, heißen Feldlogen. Jede Loge führt einen symbolischen Namen, dem der Name des Ortes, wo sie ihren Sitz hat, beigesetzt wird, z. B. Minerva zu den drei Palmen im Orient zu Leipzig.
Außer den eigentlichen Mitgliedern gibt es noch Ehrenmitglieder, Brüder auswärtiger Logen, die sich um die Loge oder den Bund verdient gemacht haben, musikalische Brüder, die meist keine Beiträge zahlen, dagegen die Feierlichkeiten der Logen durch Musik erhöhen, und dienende Brüder, die nicht stimmfähig sind und die Aufwartung in der Loge und bei Tafel etc. besorgen. Der Meister vom Stuhl (Logenmeister) leitet die Logenangelegenheiten. Ihm zur Seite steht in größern Logen der "deputierte oder zugeordnete Meister", der ihn bei Abwesenheit vertritt. Die übrigen Beamten werden entweder aus den Meistern gewählt, oder vom Meister vom Stuhl ernannt; es sind: zwei Aufseher, Zeremonienmeister, Sekretär, Archivar, Bibliothekar, Schatzmeister, Armenpfleger, Redner und die Schaffner (Stewards). Sämtliche Beamte bilden das Beamtenkollegium (Beamtenloge), welches wichtige Logensachen vor der eigentlichen Versammlung berät. In mehreren Ländern hat der Regent oder ein Prinz das Protektorat der Logen seines Landes übernommen. Zu den Beamten gehört auch der Wachthabende (Thürhüter oder Ziegeldecker), der darauf achtet, daß während der Versammlung kein Unbefugter eintrete.
2 Aufnahmebedingungen
Als Bedingungen der Aufnahme in den Freimaurerbund stellt die Verfassung fest: staatsbürgerliche Freiheit und Volljährigkeit, guten Ruf, idealen Sinn, angemessene Bildung und Berufsbeschäftigung, Unterwerfung unter die Gesetze des Bundes.
In den Logen schwedischen Systems (Schweden, Dänemark, Große Landesloge von Deutschland in Berlin) und in denen der Großloge zu den drei Weltkugeln in Berlin tritt noch als Erbe früherer Verirrungen das Erfordernis des christlichen Bekenntnisses hinzu. Hat der Petent, der durch einen Bruder dritten Grades angemeldet sein muß, die ihm behändigten Fragen beantwortet, so wird über ihn abgestimmt, und er erhält nach erfolgter Aufnahme ein Certifikat als Ausweis beim Besuch fremder Logen. Der Übertritt eines Freimaurers in eine andre Loge erfolgt durch Affiliation. In den zweiten und dritten Grad sowie in die höhern Grade geht man durch besondere "Beförderungslogen". Der Sohn eines Maurers (Lufton, altengl. lewis, Stärke) genießt bei der Aufnahme einige Vorteile. Die mystischen höhern Grade der F. sind meist verschwunden. Die unter einer Großloge stehenden Logen (Töchterlogen) Bilden einen Logenbund (System), und die meisten Logenbünde oder Großlogen stehen unter sich im Verhältnis gegenseitiger Repräsentation (einer Art von Gesandtschaften) und tauschen ihre Verhandlungen (Protokolle) gegeneinander aus.
Die zu einem Logenbund (Großloge) vereinigten Logen haben eine gemeinsame Verfassung, welche fast überall auf rein demokratischer Grundlage ruht. Nur bei den Großlogen schwedischen Systems ist eine hierarchische Verfassung üblich. Gewisse Grundgesetze gelten für die ganze Brüderschaft im allgemeinen, außerdem hat aber jeder Logenbund und jede einzelne Loge ihre besondern Gesetze (Lokalgesetze). Isolierte (unabhängige) Logen stehen unter keiner Großloge; Provinziallogen heißen die Logen einer Provinz, die unter einer Großloge stehen.
Will ein Freimaurer wieder aus der Loge treten, so "deckt" er die Loge, d. h. erklärt seinen Abgang. Mitglieder, die ihre Pflichten nicht erfüllen, werden "gestrichen" oder wegen sittlicher oder maurerischer Vergehen "ausgeschlossen".
3 Symbolik
Die meisten Symbole der F. sind der Baukunst entlehnt und haben eine sittliche Bedeutung. Die Freimaurer erkennen sich untereinander an Zeichen, Griff und Wort, und es sind selbst gewisse Erkennungs- (Paß-) Worte für jeden Grad bestimmt. Ein Notzeichen darf nur in Lebensgefahr und in höchster Not angewendet werden und verpflichtet jeden Bruder zur Hilfeleistung. Bedeutungsvoll sind auch gewisse Zahlen, vor allen als "heilige Zahl" die 3, dreimal 3 oder 9, ferner die 5 und 7.
Außer den Arbeits- (Aufnahme- und Beförderungs-) Logen gibt es Instruktions- und Festlogen (Johannis- und Stiftungsfest). Trauerlogen werden zum Gedächtnis verstorbener Brüder abgehalten. Die Logentage pflegen im Logenkalender verzeichnet zu sein, welcher der Logenliste, dem Verzeichnis sämtlicher Brüder, angehängt ist.
4 Feste und Brauchtum
Nach Festlogen und Aufnahmen werden oft Tafellogen gehalten. Die Brüder bleiben dabei in ihrer Bekleidung und beobachten ein vorgeschriebenes Ritual; Reden (Toaste), Musik und Gesang besonderer Freimaurerlieder würzen das Mahl. Geschieht das Zusammenspeisen ohne maurerische Bekleidung, so heißt es ein Brudermahl. Wie sich die Tafelloge zum Brudermahl verhält, so zur eigentlichen Loge der Logenklub, d. h. eine meist wöchentliche Versammlung, woran nur Maurer teilnehmen, jedoch ohne maurerische Bekleidung und Ritual, und wobei maurerische Gegenstände besprochen werden. Unter Schwestern versteht die F. neben den leiblichen Schwestern der Brüder auch deren Gattinnen und Bräute; manche Logen vereinen sie bei feierlichen, außerordentlichen maurerischen Begebenheiten zu Schwesterlogen. Die französische Maurerei hat auch Adoptionslogen, an denen Frauen und Männer zugleich teilnehmen.
5 Geschichte der Freimaurerei
Der Ursprung des Freimaurerbundes ist früher mit Unrecht auf den Salomonischen Tempelbau, auf die ägyptischen und griechischen Mysterien, den Pythagoreerbund, die Essäervereine, die römischen Collegia oder Sodalitia der Bauleute, die Druiden, die Culdeers (s. d.), die Ritterorden des Mittelalters, namentlich die Tempelherren, zurückgeführt worden. Erst die neuere historische Kritik der deutschen Forscher Kloß, Keller, Fallou, Lachmann, Findel u. a. hat das frühere Dunkel gelichtet und den Nachweis geliefert, daß die Wurzeln des Bundes kaum über das 13. Jahrh. hinausreichen.
Der Freimaurerbund ist hervorgegangen aus der Brüderschaft der Steinmetzen und deren Bauhütten (s. d.), die anfangs mit den Klöstern, namentlich denen der Benediktiner, im engsten Zusammenhang standen, später aber sich unabhängig machten und unter sich den Bund deutscher Steinmetzen unter der Leitung von vier Haupthütten schlossen, unter denen Straßburg den obersten Rang einnahm. Die vorhandenen Steinmetzordnungen, deren älteste, die Straßburger, dem Jahr 1459 angehört, deuten bereits auf eine über ganz Deutschland und die Schweiz verzweigte Verbrüderung, welche durch das Geheimnis des Grußes und des Handschenks sowie durch das eidliche Gelöbnis der Verschwiegenheit nach außen abgeschlossen und durch eine gemeinsame, 1498 vom Kaiser Maximilian sanktionierte Gesetzgebung zusammengehalten wurde. An der Spitze der Steinmetzbrüderschaft stand nach alter Sitte ein frei nach Verdienst gewählter Vorsteher, Stuhlmeister, der in jedem Jahr neu gewählt wurde und "nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit" alle Streitigkeiten schlichtete. Die übrigen Brüder standen sich als solche gleichberechtigt gegenüber. Der Geselle war verpflichtet, den Lehrling in seiner Kunst zu unterrichten. Jeden Monat fand eine Versammlung statt, bei welcher alle Angelegenheiten beraten und Gericht gehalten wurde.
Zu Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrh. fand zwischen Deutschland und Großbritannien ein fortwährendes Hinüber- und Herüberwandern der Bauleute statt, und die deutsche Bauhütte gelangte so nach diesen Inseln. Die englischen Bauleute waren aber nicht so frei wie die deutschen, sondern standen unter polizeilicher Aufsicht und wurden vom Gesetz als Handwerker betrachtet. Die älteste Urkunde der englischen Maurer ist die von Halliwell im Britischen Museum entdeckte aus dem 15. Jahrh. Allmählich verfielen die Bauhütten mit der Abnahme der Baulust, mit der fortschreitenden Bildung seit der Reformation und der Unterdrückung der mit ihnen in geistiger Wechselwirkung stehenden altevangelischen Gemeinden; es gab für sie kein Geheimnis mehr, das Band der Brüderschaft ward immer lockerer. Nun aber bereitete sich der Beginn einer neuen Epoche des Bundes vor.
Mit dem Ende des 16. und zu Anfang des 17. Jahrh. schlossen nämlich auch gelehrte Laien (angenommene Maurer, accepted masons) sich den Logen der Freemasons an. Diese waren von bedeutendem Einfluß auf die Umgestaltung der alten Brüderschaft, insbesondere zur Zeit, als die Paulskirche zu London aufgeführt wurde. Nach ihrer Vollendung schmolz die Zahl der Logen in Südengland bis auf wenige zusammen. Die übrigbleibenden Mitglieder, zum großen Teil angenommene, sahen ein, daß die Verbindung einen geistigen Schatz berge, der wert sei, erhalten zu werden. Die religiösen und politischen Stürme der unmittelbaren Vergangenheit hatten überdies die Notwendigkeit der Duldung nahegelegt und an Mäßigung, Versöhnung und Gerechtigkeit gemahnt, und das Zeitalter der Aufklärung hatte Ideen gezeitigt, deren beste nur ein Gefäß brauchten, um für die Nachwelt fruchtbar gemacht zu werden. So drängte die ganze geistige Bewegung der Zeit zu einer neuen Organisation. Man beschloß, die Werkmaurerei in Geistesmaurerei umzuwandeln. Vier alte Werkmaurerlogen in London und Westminster vereinigten sich 1716 und 1717 zu einer Großloge, zur Wahl eines Großmeisters (sayer) und zu einer Neugestaltung in Kultus und Verfassung und zwar unter der Leitung des Predigers J. ^[James] Anderson, des Naturforschers Theoph. Desaguliers und des Altertumforschers G. Payne. Man behielt den Namen "Freimaurer" bei, ebenso das Wappen der alten Masons, das Siegel des Geheimnisses (Zeichen, Wort und Griff) und die mythische Urgeschichte, wesentlich eine Geschichte der Baukunst; die Gesetze wurden, den neuen Verhältnissen entsprechend, weiter entwickelt und in der neuen Form 1723 dem Druck übergeben (Konstitutionsbuch der freien und angenommenen Maurer). Die erste der alten Pflichten schärft den Mitgliedern Gehorsam gegen das Sittengesetz und Duldsamkeit ein; die Mitglieder sollen nur zu der Religion verpflichtet sein, in der alle Menschen übereinstimmen, d. h. sie sollen gute und treue Männer sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch welche Benennungen und Glaubensbekenntnisse sie sich auch unterscheiden mögen. Hierdurch, heißt es weiter, wird "die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung und das Mittel, treue Freundschaft unter Personen zu stiften, die sonst in beständiger Entfernung voneinander hätten bleiben müssen".
6 Wandlungen des Ritus
Der maurerische Ritus, das Zeremoniell, ward nach Gründung der Großloge mannigfach erweitert; die Akte der Aufnahme wurde in drei Teile zerlegt, woraus um 1720-30 die jetzigen drei Grade des Lehrlings, Gesellen und Meisters hervorgingen. In dieser neuen, vergeistigten Gestalt fand die F. in verhältnismäßig kurzer Zeit die weiteste Verbreitung. Zunächst folgte (1730) Irland mit Errichtung einer Großloge; 1736, am Andreastag, folgten die alten Logen Schottlands in Edinburg, deren Protokolle bis ins 15. Jahrh. zurückreichen. Das hohe Alter der schottischen Logen, der poetische Reiz, der die alten Abteien von Kilwinning, Aberdeen u. a. umgab, und andre Umstände wurden in der Folge von maurerischen Schwindlern und Abenteurern benutzt, um neue Grade, Legenden und Systeme Anzuschwärzen, die man die schottischen nannte. Im Gegensatz zur englischen Maurerei behauptete man, diese neuen Schöpfungen enthielten die ältere Maurerei, und da die Großloge von Schottland 30. Nov. eingesetzt wurde, wählte man für die sogen. höhern Grade und ihr angebliches Mysterium den heil. Andreas zum Schutzpatron und nannte die Logen Andreaslogen. So entstand neben der symbolischen oder Johannismaurerei im Lauf der Zeit die Andreasmaurerei.
Das zweifelhafte Verdienst, die reine und ursprüngliche Maurerei durch das Ritter- und Ordensunwesen verunstaltet und auf Irrwege geleitet zu haben, gebührt Frankreich. In England bildete sich zwischen 1739 und 1752 aus unregelmäßig aufgenommenen Maurern und abgefallenen oder gestrichenen Logen eine maurerische Sekte, welche den Namen "Alte oder Yorkmaurerei" annahm und einen höhern Grad, den Royal-Arch (vom königlichen Gewölbe), einführte. Die Spaltung der neu- und altenglischen Maurer dauerte fort bis 1813, wo dem neuenglischen Großmeister Herzog von Sussex die Vereinigung beider Großlogen gelang; das neue Konstitutionsbuch erschien 1815 (3. Aufl. 1841). Die schnelle Ausbreitung der Maurerei rief bald von seiten der Kirche wie des Staats Besorgnisse und Reaktion hervor, und es ward die F. in Neapel 1731, in Polen 1734, in Holland 1735, in Frankreich 1737, in Genf, in Hamburg, in Schweden und von Kaiser Karl VI in den österreichischen Niederlanden 1738, in Florenz 1739 untersagt; am furchtbarsten aber wütete gegen die Freimaurer die Inquisition in Spanien und Portugal. Den schon 1738 gegen die Freimaurer vom Papst Clemens XII. erlassenen Bannfluch erneuerten Benedikt XIV., Pius IX. und Leo XIII in haßschnaubenden Encykliken. Manche Länder nahmen das Verbot bald wieder zurück, und in Deutschland sicherte die Aufnahme Friedrichs d. Gr. des Bundes Fortbestehen.
7 Die Freimaurerei in verschiedenen Ländern
In Frankreich gründete 1754 der Chevalier de Bonneville ein Kapitel der Hochgrade, genannt das Kapitel von Clermont (von seinem Logenlokal, dem Palast Clermont zu Paris). Diesem folgten 1756 das der "Ritter vom Orient", 1758 das der "Kaiser vom Morgen- und Abendland", welche sich die pomphaftesten Titel beilegten und 25 Grade hatten. Von da ab entstanden der Reihe nach die verschiedenartigsten Hochgradsysteme und Oberbehörden. Nach Schweden war die F. schon 1736 verpflanzt worden, wo König Friedrich 1738 ihre Versammlungen bei Todesstrafe verbot; später stellte er sich jedoch selbst an ihre Spitze. Sie gestaltete sich hier um 1760 auf Grund französischer und andrer Hochgradmaterialien zu einem eignen, hierarchisch eingerichteten, gnostisch-kabbalistischen System mit 9 Graden um, das sich in den alleinigen Bewahrer des Geheimnisses, den Ordensmeister (Vicarius Salomonis, Stellvertreter Christi) zuspitzt.
In Rußland konnte lange Zeit keine eigentliche Großloge zu stande kommen, wiewohl Kaiserin Katharina II die F. sehr begünstigte. Hier wie in Polen wurden 1822 die Logen geschlossen. In Holland hatte die F. unter der Bedingung, daß alle Logen des Landes unter Einer Großloge zu Haag ständen, 1756 die Anerkennung von seiten des Staats erlangt. In Dänemark wurde 1792 die F. von Staats wegen unter den Großmeister Prinzen Karl von Hessen gestellt; die Großloge arbeitet nach dem schwedischen System. In der Schweiz gab es ehedem verschiedene Oberbehörden; seit 1844 haben sich die Schweizer Logen zu einer Großloge "Alpina" geeinigt.
Auch in Italien blühte die F.; fast in allen Städten der Lombardei entstanden Logen, ja selbst in Rom wurde eine solche konstituiert und trat mit dem Großen Orient in Paris in Verbindung. Bald aber teilten diese Logen das Schicksal der neapolitanischen, spanischen und portugiesischen und wurden nach der Restauration wegen ihrer Verwandtschaft mit den französischen Logen sämtlich sistiert. Seit der Einigung Italiens unter dem Zepter Viktor Emanuels tauchten rasch auch die Logen wieder auf, die sich 1874 zu Einer Großloge, dem Großorient zu Rom, vereinigten, der 1875 seinen Tempel feierlich einweihte.
8 Die Freimaurerei in Deutschland
Der geschichtliche Verlauf der F. in Deutschland zeigt im großen und ganzen dieselben Momente, die wir bisher in ihrem allgemeinen Entwickelungsgang kennen lernten: erst die reine englische Maurerei (Geselligkeit, Toleranz, Wohlthätigkeit), sodann die Verirrungen des Hochgradwesens (Templerei, Rosenkreuzerei, Magie), endlich in diesem Jahrhundert Humanitätskultus, letzterer jedoch mit bewußterer Basis als in allen übrigen Ländern.
Kaum war 1733 zu Hamburg die erste Loge in Deutschland von der englischen Großloge gegründet worden, als in kurzer Zeit so viele andre entstanden, daß schon 1737 Heinrich Wilhelm v. Marschall, Erbmarschall von Thüringen, zum Provinzialgroßmeister für Obersachsen ernannt wurde. Eine bedeutende Förderung erhielt die Sache der F. dadurch, daß sich 1738 Kronprinz Friedrich von Preußen durch eine Deputation von Hamburg zu Braunschweig aufnehmen ließ. Das französische Templerwesen fand auch in Deutschland Eingang und mit ihm zugleich die übrigen Hochgrade, deren ganze Entwickelung sich an die Geschichte der sogen. strikten Observanz anknüpfte. Der Stifter und Verbreiter derselben war der Reichsfreiherr Karl Gotthold v. Hundt und Alt-Grottkau. Derselbe war in Paris zum Katholizismus übergetreten, 1743 von dem Clermontschen Hochkapitel zu den höhern Graden, selbst zum Tempelherrn, befördert. Nach Deutschland zurückgekehrt, errichtete er einen Logenbund, welchem er den Namen "Strikte Observanz" gab, weil n den lateinischen Reversen jedes Mitglied strengen Gehorsam (strictam obedientiam) geloben mußte. Man teilte den "Orden" in neun Ordensprovinzen. War Hundt ein wohlmeinender, betrogener Betrüger, so folgten ihm bald bewußte Gauner und Schwindler, zunächst Phil. Sam. Rosa, der eine Zeitlang mit einem neuen System sein Wesen trieb. Ihm folgte der Kriegsrat v. Koppen 1767 mit der Stiftung der Afrikanischen Bauherren, welche ihre geheime Weisheit von den ägyptischen Großmeistern, den Pharaonen, herleiteten, sodann Johnson a Fünen (sein eigentlicher Name war Becker oder Leucht), der in dem Kapitel des Rosaschen Systems zu Jena 1763 mit dem Vorgeben auftrat, der Großprior des wahren Templerordens zu sein. Inzwischen trat der nachmalige darmstädtische Hofprediger Stark mit dem Klerikat der Tempelherren hervor, das sich auf dem Konvent zu Kohlo mit der Strikten Observanz zu vereinigen suchte, und trieb der Geisterseher Schrepfer sein Wesen in Leipzig. Diese Wirren führten (1775) zu einem Konvent in Wiesbaden und (1782) zu dem von Wilhelmsbad bei Hanau, wo als Zweck der F. die moralische Vervollkommnung auf Grundlage der christlichen Religion festgesetzt, doch zugleich der noch immer nicht ganz erloschenen Vorliebe für das Rittertum durch die Gründung eines neuen Grades, "der Ritter von der Wohlthätigkeit", Rechnung getragen wurde. In diesem Wilhelmsbader oder rektifizierten (schottischen) System, dem nun der Herzog von Braunschweig seine ganze Pflege zuwandte, erlosch nach seinem Tod allmählich die Strikte Observanz. Von jetzt ab regte sich in der deutschen Brüderschaft das Streben nach Rückkehr zu den alten, einfachen Grundlagen der echten F. Deutschland übernahm nun an Stelle des stabil verbleibenden England die Aufgabe, durch gründlichere Erfassung der Idee der Maurerei und durch sorgfältige Erforschung ihrer Geschichte diese Rückkehr anzubahnen. Dahin gehören die Bestrebungen des eklektischen Bundes, der mit dem am 18. März 1783 erlassenen Zirkularschreiben, das zugleich die Bundesakte bildete, in Frankfurt a. M. ins Leben trat. Das sogen. christliche Prinzip, das er anfangs festhielt, streifte er 1843 ab. Ihm folgte die Große Nationalloge zu den drei Weltkugeln 1784, die mit ihren Töchterlogen von allen maurerischen Verbindungen, also auch vom Wilhelmsbader System, sich für unabhängig und das Wesen der F. in den drei Johannisgraden für abgeschlossen erklärte; zwar fügte sie noch vier Hochgrade hinzu, doch nur als Erkenntnisstufen, welche die Kenntnis der verschiedenen Systeme und ihrer Symbole vermitteln sollen, ohne irgend eine Art Suprematie zu üben. In gleicher Weise vollzog die aus der Loge Royal York durch Trennung in vier Logen hervorgegangene Großloge Royal York zur Freundschaft unter der Leitung von I. A. ^[Ignaz Aurelius] Feßler eine Revision ihres Rituals und ihrer Verfassung und nahm statt der vier höhern Grade sechs Erkenntnisstufen an (Allerheiligstes, Justifikation, Feier, Übergang, Heimat, Vollendung). Im J. 1803 wurden die sechs Erkenntnisstufen auf eine reduziert.
Eine noch entschiedenere und bedeutsamere Umgestaltung erfuhr die Große Loge von Niedersachsen zu Hamburg, ursprünglich eine englische Provinzialloge, durch Schröder (Schrödersches oder Hamburger System), insofern dieser alle höhern Grade beseitigte und nur die drei Johannisgrade stehen ließ und zugleich das Reinmenschliche zum Prinzip erhob. Im Gegensatz hierzu verharrte die dritte preußische Großloge in ihrer Ausnahmestellung. Der preußische Generalstabsarzt Ellermann, infolge von Adoption v. Zinnendorf genannt, der von dem Großsekretär der Großloge in Schweden deren Akten zum großen Teil erhalten hatte, erklärte die Strikte Observanz für unecht und vereinigte 1770 zwölf auf der Basis der schwedischen Ordensdokumente gegründete Logen zu einer Großen Landesloge Deutschlands. Da sich dieselbe als maurerische Oberbehörde aller deutschen Logen aufwarf, konnten Streitigkeiten mit den übrigen Großlogen nicht ausbleiben; selbst die Großloge von Schweden nahm eine Zeitlang eine feindliche Stellung zu ihr ein, bis sie erst später ihr die vollständigen Akten auslieferte. Außer den genannten sechs Großlogen entstanden in Deutschland noch vier, nämlich 1813 die Landesloge von Sachsen, die Große Loge des Königreichs Hannover, welche sich 1866 infolge der Einverleibung des Landes auflösen mußte, und deren Logen sich meist der Großloge Royal York anschlossen, die Großloge zur Sonne in Baireuth und 1846 die Großloge zur Eintracht in Darmstadt.
In den 40er Jahren fing die steigende politische Bewegung an, dem Bund nachteilig zu werden; die thätigen Kräfte zogen sich zurück, und den Männern des Fortschritts, deren Parteizwecken der Bund als neutraler Friedenstempel nicht dienen konnte, galt die F. als "überwundener Standpunkt". Die Revolutionsjahre 1848-49 brachten vollends Parteiung und Stillstand in die Logen und die nachfolgende Zeit der Reaktion eine zunehmende geistige Erschlaffung, die sich in der kläglich dahinsiechenden Presse abspiegelte und selbst durch die Angriffe von außen (Eckert und Hengstenberg) nicht beseitigt wurde. Eine entschiedene Wendung zum Bessern ward erst durch die seit 1858 erscheinende maurerische Zeitschrift "Die Bauhütte" (hrsg. von J. G. ^[Josef Gabriel] Findel, s. d.) hervorgebracht, die einen reformatorischen Ton anschlug und eine ungewöhnliche Bewegung in die Logen brachte. Alle tüchtigern Kräfte schlossen sich ihr im Flug an, die maurerische Litteratur nahm einen neuen Aufschwung, und die meisten Großlogen, anfangs mit Bann und Zensur drohend, entschlossen sich zu einer zeitgemäßen Revision ihrer Verfassungen und Rituale, namentlich seit dem Bestehen des 1861 gegründeten Vereins deutscher Freimaurer, der in jährlichen Wanderversammlungen mit der "Bauhütte" für eine idee- und zeitgemäße Weiterbildung des Bundes, für Einführung eines allgemeinen Grundgesetzes, für größere Öffentlichkeit, Beförderung geschichtlicher Forschung, Beseitigung des Dogmatismus und christlicher Ausschließlichkeit, Abschaffung des Titelwesens, der Hochgrade und andrer Mängel, vor allem auch für umfassende maurerische Werkthätigkeit eintrat.
Infolge dieser Wirksamkeit haben die deutschen Großmeister "allgemeine Sätze" vereinbart und 1872 den deutschen Großlogenbund mit wechselndem Vorsitz gegründet. Ganz vermochte sich dieser Bewegung selbst die stabile Große Landesloge von Deutschland nicht zu entziehen, deren Ordensmeister, der preußische Kronprinz Friedrich Wilhelm, nach dem Erscheinen von Findels Schrift gegen dieselbe ("Schule der Hierarchie und des Absolutismus") sich in einer freisinnigen Johannisfestrede für historische Forschung und zeitgemäße Umgestaltung der F. aussprach, und die trotz ihrer Geheimthuerei die Herausgabe einer Zeitschrift ("Die Zirkelkorrespondenz") gestatten mußte. Als die Forschungen zu ungunsten des schwedischen Systems ausfielen, legte der Kronprinz sein Amt nieder und blieb nur stellvertretender Protektor sämtlicher deutschen Großlogen. Als der Verein deutscher Freimaurer nach Verdrängung Findels aus dem Vorstand zu erschlaffen begann, gründete dieser 1884 den Lessingbund deutscher Freimaurer, der die Reformarbeit von neuem aufnahm.
9 Stand der Freimaurerei in der Gegenwart (1890)
In Großbritannien bestehen drei Großlogen: Die Vereinigte große Loge von England zu London mit 1994 Logen, Großmeister ist der Prinz von Wales; die Großloge von Schottland in Edinburg mit 535 Töchterlogen; die Großloge von Irland zu Dublin mit 497 Logen. In Frankreich bestehen der Grand-Orient de France mit 301 Logen, der Conseil Suprême mit 70 Logen und die Symbol-Großloge mit 20 Logen. Präsident des Bundesrats (des Grand-Orient) ist Dalsace. Der Groot-Oosten (Großloge) des Königreichs der Niederlande zählt 82 Logen; Großmeister ist Richter van Diggelen in Zwolle. An der Spitze der belgischen Logen steht der aus den Deputierten der einzelnen Logen gebildete Grand-Orient de Belgique zu Brüssel mit 14 Logen, dessen Großmeister Prof. Goblet d'Alviella ist. Daneben besteht, für die Hochgrade, der Conseil Suprême de Belgique. Unter dem Conseil Suprême zu Luxemburg arbeiten 2 Logen. Die Großloge der Schweiz, "Alpina", gegründet 1844, zählt 34 Logen; Großmeister ist Ingenieur Jung in Winterthur. Die Großloge von Dänemark, an deren Spitze als Ordensmeister der Kronprinz Friedrich steht, hat 9 Logen unter sich. Die Große Landesloge von Schweden, deren Ordensmeister der König Oskar II ist, zählt 21 Johannislogen. In Deutschland arbeiten im ganzen 378 Logen unter folgenden Großlogen, die sich seit 1872 zu einem Großlogenbund mit wechselndem Vorsitz vereinigt haben, und in 5 unabhängigen (isolierten) Logen: die Nationalmutterloge zu den drei Weltkugeln in Berlin; die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland in Berlin; die Große Loge von Preußen, genannt Royal York zur Freundschaft; die Große Mutterloge des eklektischen Bundes in Frankfurt a. M.; die Große Loge zu Hamburg (nach Schröderschem System); die Große Landesloge von Sachsen zu Dresden; die Große Loge zur Sonne in Baireuth; die Großloge des Freimaurerbundes zur Eintracht in Darmstadt. Isolierte Logen bestehen zu Altenburg, Gera, Hildburghausen und 2 in Leipzig.
In der österreichischen Monarchie, wo die F. seit 1794 untersagt war, haben sich in Wien die Logen "Humanitas", "Zukunft", "Sokrates", "Eintracht", "Konkordia", "Freundschaft" und "Schiller" aufgethan, die indessen auf ungarischem Boden arbeiten müssen. Im Königreich Ungarn haben sich die bisher bestandenen 2 Großlogen (mit 37 Logen) Anfang 1886 vereinigt; ihr Großmeister ist F. Pulszky. In Italien besteht ein Großorient zu Rom mit 200 Logen; in Portugal der Großorient von Lusitanien mit 70 Logen; in Spanien bestehen 3 Großlogen mit über 400 Logen. In Athen hat die Großloge für Griechenland 9 Logen. Außerdem bestehen die Großlogen von Neubraunschweig in St. John (32 Logen), von Kanada in Hamilton (349 Logen), von Quebec in Montreal (85 Logen), von Nova Scotia zu Halifax (66 Logen), von Britisch-Columbia in Victoria (6 Logen), von Manitoba (28 Logen), von Prince Edwards Island (10 Logen), von Peru in Lima (10 Logen), von Chile in Valparaiso (19 Logen), 2 von Brasilien in Rio de Janeiro (169 Logen), von Venezuela in Caracas (40 Logen), von Kolumbien in Bogotá, von Neugranada in Cartagena, von Uruguay in Montevideo (34 Logen), von Argentinien in Buenos Ayres (53 Logen), von Haïti in Port au Prince (18 Logen), von San Domingo (11 Logen), von Cuba in Santiago (76 Logen), von Mexiko (12 Logen) und von Liberia in Monrovia (6 Logen), von Tunis, von Victoria (12 Logen). In den Vereinigten Staaten von Nordamerika bestehen gegenwärtig 43 Großlogen mit 7981 Töchterlogen und über 500,000 Mitgliedern, darunter 86 deutsche Logen; außerdem hat fast jeder Staat eine Großloge Farbiger mit vielen Töchterlogen, deren älteste die Prince Hall-Großloge in Boston ist.
10 Literatur
Die Literatur über die Lehre, gesetzlichen Einrichtungen, Geschichte der F. ist äußerst reich; wohl an 10,000 Schriften sind seit der ersten Ausgabe des Konstitutionsbuchs von 1723 erschienen. Wir führen aus der neuern Zeit nur die bedeutendern hier an. Die Aufgabe, das vorhandene Material zu ordnen und zu verzeichnen, hat nach dem Vorgang Thorys zuerst Kloß erfüllt in seiner "Bibliographie der F." (Frankf. a. M. 1844), mit 5381 Nummern. Ihm schließen sich die Nachträge von R. Barthelmeß ("Bibliographie der F. in Amerika") und von J. G. ^[Josef Gabriel] Findel ("Büchersammlung") sowie vor allen R. Taute ("Bücherkunde mit litterarischen Nachweisen", Leipz. 1886) an. Von den zahlreichen englischen Schriften sind nur wenige von Wert und Interesse, so die Schriften von Hughan, Gould und Lyon; die amerikanischen sind fast vollständig zu entbehren. Die Litteratur der Niederlande besteht zum großen Teil aus Übersetzungen; wertvolle selbständige Arbeiten enthält das gut geleitete offizielle Bulletin des Großostens. In Frankreich haben Thory, E. Rebold, Jouaust namentlich für die Geschichte der F. Anerkennenswertes geleistet. An erbaulichen Schriften bietet Frankreich eine geringe Auswahl, dagegen hat die rituelle Seite eifrige Pflege gefunden. Von den Schweizer Maurern sind zu erwähnen: Heldmann ("Mitteilungen über die F.", Frankf. 1836), Zschokke, Bobrik, Schauberg ("Handbuch der Symbolik der F.", Schaffh. 1861-63, 3 Bde.) und O. Henne ("Adhuc stat", 4. Aufl., St. Gallen 1870; "Fiat lux! Verteidigung der F.", Leipz. 1866). Die maurerische Litteratur Deutschlands überragt an Umfang, Gründlichkeit und Gediegenheit weit die des Auslandes. In Bezug auf Erkenntnis des Wesens der F. sind zu nennen: Lessing, Ernst und Falk (erläutert von Merzdorf, Hannov. 1855); Kloß, Die F. in ihrer wahren Bedeutung (Leipz. 1845); R. Seydel, Reden über F. an denkende Nichtmaurer (2. Aufl., das. 1860); in Bezug auf Methodologie der F.: Findel, Geist und Form der F., Instruktionen (4. Aufl., das. 1883); Derselbe, Grundsätze der F. im Völkerleben (2. Aufl., das. 1881); in Bezug auf Symbolerklärung und Erbauung: Marbach, Katechismusreden (2. Aufl., das. 1874), dessen "Arbeiten am rohen Stein" (das.); R. Fischer, Katechismuserläuterungen (4. Aufl., Gera 1873-74); Rumpelt-Walther, Aus meiner Werkstätte (Dresd. 1874); Löwe, Baustücke (Stuttg. 1878), u. a.; in Bezug auf Ritualistik: Marbach, Agenden (Leipz. 1874, 3 Tle.) Krause, Kunsturkunden (Dresd.); in Bezug auf Geschichte der F.: Kloß, Geschichte der F. in England, Irland und Schottland, und dessen "Geschichte der F. in Frankreich" (Darmst. 1852-53, 2 Bde.); W. Keller, Geschichte des eklektischen Freimaurerbundes (Gieß. 1857); Derselbe, Geschichte der F. in Deutschland (das. 1859); Findel, Geschichte der F. seit ihrem Entstehen (Leipz. 1861-62, 2 Bde.; 5. Aufl. in 2 Bdn. 1882); Nettelbladt, Geschichte freimaurerischer Systeme in England, Frankreich und Deutschland (Berl. 1879); zur Kritik des Logenwesens: Konrad, Flammen (Leipz.) und "Der Freimaurer" (das. 1885). Das umfassendste Werk der neuern Zeit ist das "Handbuch der F.", als 2. Aufl. von Lenning-Moßdorfs "Encyklopädie der F." (hrsg. von Schletter u. Zille, Leipz. 1863-79, 4 Bde.). Beschreibungen der maurerischen Münzen haben geliefert Zacharias ("Numotheca numismatica", Dresd. 1840-46) und Merzdorf ("Denkmünzen der Freimaurerbrüderschaft", Oldenb. 1851). Von den maurerischen Dichtern erwähnen wir Mahlmann, Winkler, Hessemer, Feod. Löwe, Marbach und Emil Rittershaus. Maurerische Zeitschriften erscheinen in fast allen Sprachen (vgl. van Dalens Kalender), in Deutschland: "Freimaurerzeitung" (Leipz., seit 1847 redigiert von Fischer, seit 1852 von Zille, dann von O. Henne-Am Rhyn, jetzt von K. Pilz); "Die Bauhütte" (redigiert von Findel, das. 1858 ff.); "Latomia" (das., seit 1878, redigiert von B. Cramer); "Asträa", Taschenbuch für Freimaurer, herausgegeben von Müller und Bechstein (Sondersh. 1837 ff., jetzt von Rob. Fischer); die "Zirkelkorrespondenz" für die Logenmeister der Großen Landesloge von Deutschland; "Reißbrett", redigiert von Fuchs (Leipz.); "Kalender für Freimaurer", begründet von C. van Dalen (das., seit 1861). In Wien erscheint der "Zirkel"; außerdem Logenblätter (Lokalblätter) in Dresden, Hamburg, Breslau, Braunschweig und Berlin.
11 Quelle
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