Freiheit der Wissenschaft

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Freiheit der Wissenschaft ist die Auffassung, dass sich Wissenschaft unabhängig von religiösen, wirtschaftlichen und staatlichen Einflüssen entwickeln soll. In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Grundgesetzes (GG) als Grundrecht geschützt,[1] in Österreich durch das Bundes-Verfassungsgesetz und das Universitätsgesetz 2002. In der Schweiz genießt sie nach Art. 20 der Bundesverfassung ebenfalls Verfassungsrang.[2]

1 Siehe auch

2 Einzelnachweise

  1. siehe Art. 5 Absatz III GG
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit

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