Freiheit der Wissenschaft
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Freiheit der Wissenschaft ist die Auffassung, dass sich Wissenschaft unabhängig von religiösen, wirtschaftlichen und staatlichen Einflüssen entwickeln soll. In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Grundgesetzes (GG) als Grundrecht geschützt,[1] in Österreich durch das Bundes-Verfassungsgesetz und das Universitätsgesetz 2002. In der Schweiz genießt sie nach Art. 20 der Bundesverfassung ebenfalls Verfassungsrang.[2]
1 Siehe auch
2 Einzelnachweise
- ↑ siehe Art. 5 Absatz III GG
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit
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