Fürstbistum

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Fürstbistum war ein geistliches Territorium im Heiligen Römischen Reich bis 1803, in dem die staatliche Souveränität von einem Bischof als Landesherr, dem Fürstbischof, ausgeübt wurde. Traditionell wurden die Fürstbistümer als Hochstift bezeichnet. Bei einem Erzbischof war die Bezeichnung Erzstift bzw. Fürsterzbistum. Bekannt sind im deutschen Sprachraum folgende Erz- oder Hochstifte:

Die Übereinstimmung mit den Gebietsgrenzen eines heutigen Bistum ist meist nicht mehr vorhanden oder hat nur noch historischen Wert, da sich die Zuständigkeiten und Gebietsgrenzen im Laufe der Jahrhunderte verändert haben.

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