Europarecht

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Das Europarecht umfasst sowohl das überstaatliche Recht in der Europäischen Union (EU), als auch die rechtlichen Regelungen, die auf die einzelnen Staaten aufgrund der Harmonisierung einwirken - traditionell als Gemeinschaftsrecht bezeichnet. Dazu gehören neben den EU-Richtlinien vor allem die unmittelbar geltenden EU-Verordnung. Davon abzugrenzen sind internationale Verträge und Vereinbarungen innerhalb von Europa, die dem Völkerrecht und Staatsrecht zuzuordnen sind; diese werden in der Systematik der Rechtswissenschaft teilweise auch dem Europarecht zugeordnet, haben aber meist keine Auswirkungen für den einzelnen Bürger. Dabei wird zum Beispiel auf den in Artikel 6 des EU-Vertrag erklärten Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats hingewiesen. Eine neue Entwicklung ist das europäische Strafrecht.

1 Literatur

  • Helmut Satzger: Internationales und Europäisches Strafrecht, 2. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2008

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