Duell

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Dieser Artikel behandelt Duell als geordneten Zweikampf, für andere Bedeutungen siehe Duell (Begriffsklärung)

Ein Duell (von lateinisch duellum) ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen Waffen, der von den jeweiligen Gegnern vereinbart wird. Als eine Ehrenstreitigkeit unterliegt es traditionell festgelegten Regeln und wird manchmal mit tödlichen Waffen ausgetragen. Duelle mit möglicher Todesfolge sind heute in den meisten Ländern verboten. Auch Fernsehdiskussionen von zwei Spitzenkandidaten im Wahlkampf werden als Duell bezeichnet.

Im deutschen Reichsstrafgesetzbuch von 1871 wurde bereits die „Herausforderung zum Zweikampf mit tödtlichen Waffen, sowie die Annahme einer solchen Herausforderung“ als Straftatbestand definiert.[1] Die damit verbundenen Taten wurden mit Festungshaft zwischen drei Monaten und fünf Jahren sanktioniert.[2]

1 Weblinks

 Commons: Duell – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

2 Andere Lexika




3 Einzelnachweise

  1. siehe dort 15. Abschnitt, §§ 201
  2. siehe dort 15. Abschnitt, §§ 201–210

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